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Zürich – Pflegehelferin soll Senioren bestohlen haben

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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In einer schwarz-weiß Darstellung steht die Justitia-Statue mit verbundenen Augen und hält eine Waage in der Hand. Sie symbolisiert Gerechtigkeit.
Symbolbild (Bildquelle: pexels.com)

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen eine 48-jährige Pflegehelferin erhoben. Sie soll pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren in den Kantonen Zürich und Luzern um Bargeld und Wertsachen im Gesamtwert von knapp 70'000 Franken bestohlen haben.

Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat vor wenigen Tagen beim Bezirksgericht Dietikon Anklage gegen eine Pflegehelferin wegen gewerbsmässigen Diebstahls erhoben.
Der Frau wird vorgeworfen, in den Kantonen Zürich und Luzern in Liegenschaften von pflegebedürftigen Seniorinnen und Senioren Bargeld und Wertsachen im Gesamtwert von knapp 70'000 Franken entwendet zu haben.
Die 48-jährige Beschuldigte aus Polen war in der Schweiz als Pflegehelferin tätig und betreute intensiv pflegebedürftige Seniorinnen und Senioren in deren Liegenschaften, wo sie auch wohnte. Gemäss Anklage soll sie zwischen Ende Mai 2023 und Ende November 2025 in einem Privathaushalt in einer Limmattaler Gemeinde wiederholt nach Bargeld und Wertgegenständen gesucht und dabei einem betagten Ehepaar Vermögenswerte im Gesamtwert von rund 66'000 Franken entwendet haben.
Zudem wird ihr vorgeworfen, im Januar 2026 in einem weiteren Privathaushalt im Kanton Luzern einer pflegebedürftigen Frau Bargeld und Wertgegenstände im Wert von rund 2'500 Franken gestohlen zu haben. In beiden Fällen soll die Beschuldigte das Nähe- und Vertrauensverhältnis ausgenützt haben, das sie im Rahmen ihrer intensiven Betreuungstätigkeit zu den Geschädigten aufgebaut hatte.
Die Staatsanwaltschaft wirft der geständigen Beschuldigten gewerbsmässigen Diebstahl vor. Sie beantragt beim Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 18 Monaten sowie eine Landesverweisung für die Dauer von acht Jahren.
Mit der Anklageerhebung sind sowohl die Verfahrens- als auch die Kommunikationshoheit auf das zuständige Gericht übergegangen. Bis zu einem rechtskräftigen Urteil gilt die Unschuldsvermutung.
Quelle der Nachricht: Oberstaatsanwaltschaft

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