Die Ermittlungen zum Tötungsdelikt vom 15. Dezember 2010 im stadtzürcher Seefeldquartier, bei welchem eine angehende Psychoanalytikerin erstochen wurde, und zum Tötungsdelikt vom 15. Dezember 2015 in Laupen (BE), bei dem ein Ehepaar durch scharfe wie auch massive stumpfe Gewalteinwirkung tödlich verletzt worden war, wurden laufend fortgeführt. Im Zuge der Auswertungen und Abgleiche des gesicherten Spurenmaterials konnte festgestellt werden, dass an beiden Tatorten die gleiche mutmasslich täterische DNA-Spur gefunden wurde. Die zuständigen Staatsanwaltschaften und die Spezialdienste der Kantonspolizeien Bern und Zürich arbeiteten in der Folge eng zusammen, mit dem gemeinsamen Ziel die Täterschaft zu ermitteln.
Mitarbeitende des Dezernats Leib + Leben der Kantonspolizei Bern gingen im Rahmen der Ermittlungen verschiedenen Anhaltspunkten nach, die zur Identifizierung eines in Spanien wohnhaften Tatverdächtigen führten, der einen Bezug zu beiden Delikten aufwies. Im Zuge der weiteren Abklärungen erhärtete sich der Tatverdacht. Der Kantonspolizei Bern ist es schliesslich am Montag, 29. Januar 2024, gelungen, den 45-jährigen Spanier bei der Einreise in Genf anzuhalten. Der Beschuldigte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft.
Die DNA, die dem Beschuldigten am Montag abgenommen wurde, konnte gestützt auf die Auswertungen des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern den gesicherten DNA-Spuren des Tatorts in Laupen (BE) und des Tatorts in Zürich zugeordnet werden. Der Beschuldigte zeigte sich anlässlich der Einvernahmen nicht geständig.
Das Verfahren zum Tötungsdelikt in Laupen (BE) wurde von der Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich zwischenzeitlich übernommen, da das erste Delikt in Zürich begangen wurde. Weiterführende Ermittlungen sind im Gang. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
Über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus können die Strafverfolgungsbehörden der beiden Kantone wegen der laufenden Untersuchung derzeit keine weiteren Informationen bekanntgeben.
Quelle der Nachricht: Staatsanwaltschaft