Der Beschuldigte steht im Verdacht, im Zeitraum zwischen 2014 und 2016 direkt und via eine Mittelsfrau Informationen bezogen zu haben, welche aus nicht öffentlich zugänglichen Datenbeständen stammten und dem Amtsgeheimnis unterstanden.
Dabei soll der Beschuldigte mehrfach von Zürich aus im Namen seiner dort domizilierten Gesellschaften entsprechende Aufträge erteilt und die Zahlungen an die Beamten und auch an die Mittelsfrau veranlasst haben. Der Beschuldigte seinerseits soll von verschiedenen Privatpersonen engagiert worden sein, welche beispielsweise Informationen über Konkurrenten oder andere Gegenspieler sammelten.
Der Beschuldigte war in den 2010er Jahren in verschiedenen Leitungsfunktionen bei der vatikanischen Finanzaufsichtsbehörde in Rom tätig. Parallel zu dieser Tätigkeit war er Verwaltungsrat verschiedener in Zürich domizilierter Gesellschaften in der Beratungs- und Analysebranche.
In verschiedenen Ländern, darunter auch in der Schweiz, liefen im vorliegenden Zusammenhang auch Strafverfahren gegen die involvierten Beamten bzw. gegen die Mittelsfrau. Diese Verfahren führten teilweise bereits zu Verurteilungen, teilweise sind die Verfahren noch am Laufen.
Die Staatsanwaltschaft II des Kantons Zürich hat am 29. November 2024 beim Bezirksgericht Zürich Anklage gegen den nicht geständigen Beschuldigten u.a. wegen mehrfacher Bestechung fremder Amtsträger und Anstiftung zur Amtsgeheimnisverletzung erhoben. Es gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Verfahrensabschluss.
Da die Verfahrens- und die Kommunikationshoheit mit der Anklageerhebung an das zuständige Gericht übergegangen ist, kann die Staatsanwaltschaft über den Inhalt dieser Medienmitteilung hinaus keine weiteren Informationen erteilen.
Quelle der Nachricht: Oberstaatsanwaltschaft