(Symbolbild) (Bildquelle: Adobe Stock – salomonus_)
Bei einer gezielten Kontrolle von Barbershops in Zürich haben die Behörden bei mehr als der Hälfte der überprüften Betriebe Verstösse festgestellt. Beanstandet wurden unter anderem steuerliche und ausländerrechtliche Mängel.
Gemeinsam mit der Stadtpolizei Zürich und dem Amt für Wirtschaft nahm die Kantonspolizei Zürich mehrere Barbershops genauer unter die Lupe. Ziel der Aktion war es, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen zu überprüfen. Insgesamt wurden 17 Betriebe kontrolliert – in zwei von drei Fällen stellten die Einsatzkräfte Verstösse fest.
Die Mängel waren vielfältig: Teilweise wurden Mehrwertsteuern nicht angemeldet oder falsch deklariert. In mehreren Geschäften fehlten Preisangaben für Haar- und Stylingprodukte. Zudem wurden ausländerrechtliche Meldepflichten missachtet oder ohne Bewilligung Werbetafeln auf Gehwegen aufgestellt. Damit verstiessen die Betreiber gegen Bundesrecht oder gegen die städtische Polizeiverordnung.
In einem Fall nutzte ein Betreiber einen Nebenraum für einen nicht bewilligten Zweck, was ein Verstoss gegen das kantonale Planungs- und Baugesetz darstellt. Ein anderer Shopbetreiber bewirtete seine Kundschaft ohne gültiges Gastwirtschaftspatent und ein weiterer hielt die Vorgaben des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) nicht ein.
Die Shopinhaber und Barbiere aus Eritrea, dem Irak, Serbien, Spanien und Syrien werden bei den jeweiligen Strafverfolgungsbehörden angezeigt und bei Bedarf den zuständigen Amtsstellen gemeldet.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo ZH


