Am 21.1.2020 kontrollierte die Kantonspolizei Zürich in Rüti ZH ein Fahrzeug mit vier Insassen.
Einer der Insassen wurde dabei als polizeilich gesuchte Person identifiziert. Da bei allen vier Männern der Verdacht der Beteiligung an Einbruchsdelikten bestand, wurden sie verhaftet und der Staatsanwaltschaft See/Oberland zugeführt.
Wegen des dringenden Tatverdachts auf gewerbsmässigen Diebstahl versetzte das Zwangsmassnahmengericht einen 39-jährigen Kosovaren und einen 36-jährigen Portugiesen auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ende Januar 2020 in Untersuchungshaft. Gegen die anderen beiden verhafteten Personen hat sich der Anfangsverdacht der Beteiligung an Einbruchsdelikten nicht erhärtet.
In einem sehr aufwändigen Ermittlungsverfahren ist es den Zürcher Strafverfolgungsbehörden innerhalb eines Jahres gelungen, dem 39-jährigen kosovarischen Hauptbeschuldigten 87 Einbruchsdiebstähle, respektive Einbruchsversuche nachzuweisen. Ihm wird vorgeworfen, im Zürcher Oberland sowie in den Kantonen St. Gallen und Schwyz Bargeld und Gegenstände im Gesamtwert von rund 110‘000 Franken gestohlen und dabei Sachschäden von rund 190‘000 Franken verursacht zu haben.
Der Hauptbeschuldigte erreichte seine Einbruchobjekte mehrheitlich mit Fahrzeugen und dies obwohl er über keinen gültigen Führerausweis verfügte. Dabei schreckte er auch nicht davor zurück, Fahrzeuge zu entwenden oder alte, nicht mehr für den Verkehr zugelassene Personenwagen mit gestohlenen Kontrollschildern auszustatten. Neben dem Fahren ohne Führerausweis, Fahrzeugdiebstahl und dem Entwenden von Kontrollschildern werden ihm diverse weitere Verkehrsregelverletzungen zur Last gelegt.
Das Strafverfahren der Staatsanwaltschaft See-Oberland gegen den Hauptbeschuldigten ist noch am Laufen, steht aber vor dem Abschluss. Er ist im Grundsatz geständig und befindet sich im vorzeitigen Massnahmenvollzug. Der im Januar 2020 ebenfalls verhaftete 36-jährige Portugiese soll den Haupttäter bei gewissen Delikten als Mittäter unterstützt haben. Er befindet sich seit März 2020 nicht mehr in Untersuchungshaft, das Verfahren der Staatsanwaltschaft See/Oberland gegen ihn steht ebenfalls kurz vor dem Abschluss. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt für beide Personen die Unschuldsvermutung.