Zurich Pride führt zu umfangreichen Verkehrssperrungen in Zürich
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Wegen der Zurich Pride kommt es am Samstag, 20. Juni 2026, in der Zürcher Innenstadt zu umfangreichen Verkehrsbeschränkungen. Zahlreiche Strassen werden zeitweise gesperrt, zudem gelten entlang der Umzugsroute Halteverbote.
Wegen der Zurich Pride kommt es am Samstag, 20. Juni 2026, in der Zürcher Innenstadt zu umfangreichen Verkehrsbeschränkungen. Zahlreiche Strassen werden zeitweise gesperrt, zudem gelten entlang der Umzugsroute Halteverbote.
Für die Durchführung der Demonstration erlässt die Stadtpolizei Zürich folgende Verkehrsvorschriften:
Fahrverbote
Samstag, 20. Juni 2026, 09.00 Uhr bis ca. 16.00 Uhr
- Werdmühlestrasse zwischen Uraniastrasse und Beatengasse
- Beatengasse zwischen Bahnhofstrasse und Werdmühlestrasse
- Bahnhofquai zwischen Bahnhofstrasse und Beatenplatz
- Bahnhofstrasse zwischen Bürkliplatz und Bahnhofplatz
- Bärengasse zwischen Talstrasse und Bahnhofstrasse
- Beatengasse zwischen Bahnhofstrasse und Waisenhausstrasse
- Beethovenstrasse zwischen Gotthardstrasse und General-Guisan-Quai
- Bleicherweg zwischen Talstrasse und Stockerstrasse
- Börsenstrasse zwischen Talstrasse und Stadthausquai
- Breitingerstrasse zwischen Mythenquai und Alfred-Escher-Strasse
- Bürkliplatz zwischen Quaibrücke und General-Guisan-Quai
- Claridenstrasse zwischen Gotthardstrasse und General-Guisan-Quai
- Dreikönigstrasse zwischen Claridenstrasse und Talstrasse
- Fraumünsterstrasse zwischen Poststrasse und Bürkliplatz
- Genferstrasse zwischen Splügenstrasse und General-Guisan-Quai
- General-Guisan-Quai zwischen Bürkliplatz und General-Wille-Strasse
- General-Wille-Strasse zwischen Alfred-Escher-Strasse und General-Guisan-Quai
- Glärnischstrasse zwischen Dreikönigstrasse und Gotthardstrasse
- Jenatschstrasse zwischen Splügenstrasse und General-Wille-Strasse
- Kappelergasse zwischen Bahnhofstrasse und Stadthausquai
- Kurt-Guggenheimstrasse zwischen Bahnhofstrasse und Talstrasse
- Lochmannstrasse zwischen Fraumünsterstrasse und Stadthausquai
- Marsstrasse zwischen Mythenquai und Alfred-Escher-Strasse
- Münsterbrücke zwischen Limmatquai und Stadthausquai
- Münsterhof
- Münzplatz zwischen Bahnhofstrasse und Widdergasse
- Mythenquai zwischen General-Guisan-Quai und Alfred-Escher-Strasse
- Nüschelerstrasse zwischen Löwenstrasse und St. Peterstrasse
- Oetenbachgasse zwischen Lindenhofstrasse und Rennweg
- Pelikanplatz
- Pelikanstrasse zwischen Talstrasse und St. Annagasse
- Poststrasse zwischen Bahnhofstrasse und Fraumünsterstrasse
- Quaibrücke in beiden Fahrtrichtungen
- Rämistrasse Hirschengraben Richtung Bellevue/Quaibrücke
- Rennweg zwischen Oetenbachgasse und Widdergasse
- Schweizergasse zwischen Löwenstrasse und Bahnhofstrasse
- Seidengasse zwischen Sihlstrasse und Uraniastrasse
- Sihlstrasse zwischen Sihlporte und Bahnhofstrasse
- Stadthausquai zwischen Bürkliplatz und Münsterbrücke
- Sternenstrasse zwischen Mythenquai und Alfred-Escher-Strasse
- Stockerstrasse zwischen Gotthardstrasse und General-Guisan-Quai
- Storchengasse zwischen Münsterhof und Weinplatz
- St. Peterstrasse zwischen Talacker und Zeugwartgasse
- Talacker zwischen Sihlporte und Paradeplatz
- Talstrasse zwischen Sihlporte und Bürkliplatz
- Tödistrasse zwischen Gotthardstrasse und General-Guisan-Quai
- Uraniastrasse zwischen Bahnhofquai und Sihlporte
- Waaggasse zwischen Züghusplatz und Münsterhof
- Widdergasse zwischen Münzplatz und Rennweg
Berechtigte Fahrten können situativ gestattet werden.
Halteverbote
Das Stehenlassen von Fahrzeugen ist auf der ganzen Umzugsroute – Bahnhofstrasse, Bürkliplatz, General-Guisan-Quai, Mythenquai – und explizit auf den nachgenannten Strassen und Plätzen untersagt.
Samstag, 20. Juni 2026, 09.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- Werdmühlestrasse zwischen Uraniastrasse und Beatengasse
- Beatengasse
- Beatenplatz
- Parkplatz Hafendamm Enge
- Parkplatz Honrain (Mythenquai 318)
Im Umkreis der Demonstration ist mit sogenannten eingeschlossenen Strassen zu rechnen. Während der Dauer der Demonstration kann von dort nicht weggefahren werden.
Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt, auf die Benützung privater Motorfahrzeuge zu verzichten und stattdessen die öffentlichen Verkehrsmittel zu benützen.
Der Fahrzeugverkehr wird durch Angehörige der Stadtpolizei Zürich umgeleitet und geregelt. Kurzzeitig kann es situationsbedingt zu weiteren Einschränkungen des motorisierten Individualverkehrs kommen.
Die Verkehrsbeschränkungen sind signalisiert.
An verbotenen Orten abgestellte Fahrzeuge werden auf Kosten der Lenkerin oder des Lenkers beziehungsweise der Halterin oder des Halters abgeschleppt.
Die Missachtung dieser Anordnungen kann gemäss den Strafbestimmungen des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) geahndet werden.
Quelle der Polizeinachricht: Stadt Zürich

