Zürich

Zürich - Sperrfläche beim Höngger Wehr

Sperrfläche beim Höngger Wehr als zusätzliche Sicherheit beim Gummiböötlen
Sperrfläche beim Höngger Wehr als zusätzliche Sicherheit beim Gummiböötlen (Bildquelle: Stadtpolizei Zürich)

Nachdem die Stadtpolizei Zürich seit mehreren Jahren mit laufend erweiterten Warnhinweisen auf die Gefahren beim Höngger Wehr aufmerksam gemacht hatte, kommt nun eine weitere Massnahme in Form einer Sperrfläche hinzu.

Demnächst werden sich wieder Personen in ihren Gummibooten auf der Limmat von Wipkingen in Richtung Höngg hinabtreiben lassen. Nachdem es in den vergangenen Jahren rund um das Höngger Wehr wiederholt zu gefährlichen Situationen gekommen war, reagierte die Stadtpolizei Zürich mit zusätzlichen Massnahmen wie Hinweistafeln, Transparenten, einem Videoclip sowie mit mehreren Präventionskampagnen, um die Bevölkerung auf die Gefahren des Wehrs aufmerksam zu machen.

Zudem wurden im Verlaufe des letzten Sommers Rettungsleitern sowie Halteketten direkt am Wehr angebracht. Als zusätzliches optisches Hilfsmittel bzw. Massnahme beantragte die Wasserschutzpolizei der Stadtpolizei Zürich Ende 2020 beim Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL) eine Sperrfläche, gekennzeichnet mit entsprechenden Bojen, um die Gefahrenstelle nochmals zu entschärfen und die auf dem Wasser fahrenden Gummiboote sicher an die Ausstiegsstelle vor dem Wehr zu leiten. Nachdem sowohl das AWEL und der Kanton grünes Licht gegeben hatten und auf die amtlichen Ausschreibungen keine Rekurse eingegangen waren, ist die Sperrfläche nun rechtskräftig.

Diese beginnt auf der rechten Flussseite und endet nach einer Länge von 270 Metern bei der Auswasserungsrampe auf der linken Seite der Limmat beim Wehr. Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt, bereits die vorhandenen Auswasserungsstellen auf der linken Flussseite unmittelbar bei der Europabrücke zu nutzen. Durch die Sperrzonenbojen werden die Boote auf die linke Seite zum Ausstieg vor dem Wehr geleitet.

Wer sich innerhalb der signalisierten Sperrzone aufhält, kann gebüsst werden.

Weiterhin gilt:

Strandboote oder Schlauchboote müssen gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers oder des Halters und als Empfehlung mit der Telefonnummer angeschrieben sein. Auf Fliessgewässern (Flüssen) muss für jede sich an Bord befindende Person ein Rettungsmittel (eine Rettungsweste mit Kragen und einem Minimalauftrieb von 75 Newton) mitgeführt werden. Aus Sicherheitsgründen empfiehlt die Stadtpolizei Zürich, dass diese Westen bereits vor der Fahrt angezogen werden.