Bundesgericht erklärt Nacktleibesvisitation für unzulässig
Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Frau teilweise gutgeheissen, die 2020 nach einer unbewilligten Kundgebung in Luzern festgenommen worden war. Die Nacktleibesvisitation sowie die Inhaftierung über Nacht seien unverhältnismässig und verletzten ihre Grundrechte.
