Das müssen Wintersportler in der Schweiz wissen - wer haftet bei einer Lawine?
Vielen Schneesportlern reichen die normalen Pisten nicht aus. Deswegen suchen sie das Abenteuer abseits von markierten und gesicherten Pisten sowie signalisierten Routen. Dies ist nicht verboten, jedoch riskant: Wer im sogenannten freien Schneesportgelände (kurz: freies Gelände) unterwegs ist, erhöht wegen Absturz- und Lawinengefahr nicht nur sein eigenes Unfallrisiko, sondern eventuell auch das anderer Personen. In der Schweiz sterben jährlich rund 20 Schneesportler in Lawinen, noch mehr Personen werden verletzt oder gefährdet! Ob und wer nach einem Lawinenunfall straf- und / oder zivilrechtlich haftet, lässt sich jedoch nicht generell beantworten – entscheidend sind die konkreten Umstände: