Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Der 25-jährige Mann aus Eritrea wurde im Mai 2023 in der Stadt Luzern auf der Autobahneinfahrt Geissmattwanne von der Luzerner Polizei gestoppt. Er war stark alkoholisiert mit dem Auto unterwegs. Abklärungen ergaben eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 1.44 Promille. Zudem lenkte der Mann das Fahrzeug, obwohl ihm im Jahr 2021 im Kanton Aargau der Führerausweis vorsorglich entzogen wurde.
Die Staatsanwaltschaft Luzern hat die Untersuchung abgeschlossen und den Autofahrer des Führens eines Motorfahrzeuges in angetrunkenem Zustand und trotz entzogenem Führerausweis schuldig gesprochen. Er wurde mit einer unbedingten Geldstrafe von 5'600.- Franken bestraft. Zudem muss der Gebühren und Untersuchungskosten von über 1'600.- Franken bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
Quelle der Polizeimeldung: Luzerner Polizei