Polizeiticker Solothurn

Alkohol- und Tabak-Testkäufe im Kanton Solothurn

Alkoholkonsum ist für Minderjährige besonders gefährlich (Symbolbild)
Alkoholkonsum ist für Minderjährige besonders gefährlich (Symbolbild) (Bildquelle: Mediengestalter (CC0))

Beim Verkauf von Alkohol hält sich der Handel weniger an die gesetzlichen Jugendschutzvorgaben als beim Tabak. Das ist das jüngstes Ergebnis der Alkohol- und Tabak-Testkäufe im Kanton Solothurn. Um Minderjährige besser zu schützen, muss das Verkaufsalter noch konsequenter eingehalten werden.

Im Auftrag des Gesundheitsamtes des Kantons Solothurn und des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit hat das Blaue Kreuz im vergangenen Jahr 225 Alkohol- und Tabak-Testkäufe durchgeführt. Diese dienen der Sensibilisierung des Personals im Detailhandel, in der Gastronomie, an Kiosken, Tankstellen, Veranstaltungen sowie in Onlineshops. Die Ergebnisse zeigen leichte Verbesserungen gegenüber dem Vorjahr: In 27 Prozent der Testkäufe wurden Tabakprodukte an Jugendliche verkauft (2022: 30 Prozent).

Der entsprechende Wert für Alkohol lag bei 44 Prozent (2022: 47 Prozent). In der Gastronomie und an Veranstaltungen wurde am häufigsten Alkohol an Jugendliche verkauft, nämlich in 54 Prozent der Testkäufe. Den Jugendschutz am besten eingehalten haben Tankstellenshops: hier wurde in 20 Prozent der Testkäufe Alkohol an Jugendliche verkauft. Der Online-Handel zeigt mit 87 Prozent (2022: > 90 Prozent) verkauftem Alkohol, dass Jugendliche im Internet problemlos an Alkohol gelangen können.

Gezielte Testkäufe nach Risikofaktoren

Mit den Testkäufen sollen die Verkaufsstellen, die ein erhöhtes Verkaufsrisiko aufweisen, gezielt sensibilisiert werden. Bei der Planung der Testkäufe werden deshalb Risikofaktoren wie Regionalität, Wochentag, Gästeaufkommen, Zusammensetzung der Testkaufpersonen und vorhergehende Verstösse gegen den Jugendschutz berücksichtigt.

Jugendschutz erfordert eine konsequente Alterskontrolle

Die Ergebnisse für den Kanton Solothurn zeigen, dass bei Jugendlichen eine konsequentere Kontrolle des Alters erforderlich ist. Der Handel muss sich bewusst sein, dass Alkoholkonsum für Minderjährige besonders hohe gesundheitliche Risiken beinhaltet und dass der Verkauf an Minderjährige eine strafbare Handlung darstellt. Der Kanton hat darum Ende 2023 eine Sensibilisierungsoffensive gestartet.

Alle Verkaufsstellen von Alkohol- und Tabakprodukten wurden über die geltenden Jugendschutzbestimmungen und Unterstützungsangebote des Kantons informiert. Das Blaue Kreuz bietet im Auftrag des Kantons weiterhin Beratung und Schulung an und stellt Informationsmaterial zur Verfügung. Mit Inkrafttreten des Tabakproduktegesetzes und dem Verkaufsverbot von E-Zigaretten für Minderjährige im Herbst 2024 ist erneut eine kantonale Informationskampagne an Verkaufsstellen geplant. Zudem werden weitere Massnahmen geprüft wie eine Schulungspflicht für Verkaufspersonen oder die Sensibilisierung der Eltern über die Risiken von Alkohol und Tabak im Kindes- und Jugendalter.

Quelle der Nachricht: Staatskanzlei