Bussen- und Strafenkatalog für Rasen und schnelles Fahren.
Während rund fünfeinhalb Stunden mass die Kantonspolizei Graubünden auf der Nationalstrasse N29 in Alvaschein den Fahrzeugverkehr in beide Fahrtrichtungen. Während dieser Zeit wurden insgesamt 272 Fahrzeuge mit überhöhter Geschwindigkeit vom Radargerät erfasst. Ein Personenwagen wurde kurz nach 10 Uhr mit einer Höchstgeschwindigkeit von 147 km/h gemessen. Nach einem Toleranzabzug von 6 km/h ergibt dies eine Nettogeschwindigkeit von 141 km/h.
Der in Graubünden wohnhafte 56-jährige Automobilist wurde in Savognin angehalten und muss sich nun als Raser vor der Justiz verantworten. Zu ihm gesellen sich zwanzig weitere fahrzeuglenkende Personen, die mit Ausweisentzug oder der Aberkennung des ausländischen Führerausweises in der Schweiz rechnen müssen.
Raser auf Hauptstrassen ausserorts ab 60 km/h Überschreitung
Als Raser gilt, wer im konkreten Fall die Höchstgeschwindigkeit um netto 60 und mehr km/h überschreitet. An besagter Örtlichkeit gilt die allgemeine Höchstgeschwindigkeit ausserorts von 80 km/h.
Quelle der Polizeimeldung: Kapo GR