Geschwindigkeitsmessungen haben ergeben, dass an der St.Georgen-Strasse regelmässig die Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Teils Fahrzeuglenkende waren mit Geschwindigkeiten von bis zu 60 km/h auf der Tempo-30-Strecke unterwegs. Aufgrund dessen wurden bereits Massnahmen wie die Einfärbung der Strasse zur Verkehrsberuhigung oder die Anbringung von Bodenmarkierungen «30» umgesetzt. Noch immer halten sich teils Verkehrsteilnehmende nicht an die Höchstgeschwindigkeit und regelmässig gehen bei der Stadtpolizei St.Gallen Reklamationen aus der Bevölkerung ein.
Weitere Massnahmen geprüft
Die Massnahmen zur Senkung des Geschwindigkeitsniveaus müssen mit den geringsten Einschränkungen gewählt werden. Zudem müssen sie auch den Ansprüchen des öffentlichen Verkehrs gerecht werden, wie beispielsweise eine Verhinderung von Zeitverlusten oder das Auslösen von abrupten Fahrmanövern. Da folglich keine verkehrsberuhigenden Elemente eingesetzt werden können, ist als weitere Massnahme der Einsatz einer semistationären Geschwindigkeitsanlage vorgesehen.
Geschwindigkeitsmessungen ab Juni
Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die gesetzlichen Vorschriften durchzusetzen hat die Stadtpolizei St.Gallen einen Standort für eine semistationäre Geschwindigkeitsanlage eingerichtet. Die Anlage wird zukünftig regelmässig an der St.Georgen-Strasse, im Abschnitt zwischen der Bitzistrasse und der Demutstrasse, platziert. In der kommenden Woche wird die Anlage zum erstmals zum Einsatz kommen.