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Appenzell – Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Flammen lodern in einem dichten Wald, während Rauch in die Luft steigt. Karge Bäume und dichter Bodenbewuchs sind sichtbar.
Symbolbild (Bildquelle: Ylvers auf Pixabay)

Wegen der anhaltenden Trockenheit gilt ab Mittwoch, 8. Juli 2026, in Appenzell Ausserrhoden ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Auch Feuerwerk und Himmelslaternen sind im gesamten Kantonsgebiet verboten.

Die Regenfälle der vergangenen Woche haben die Trockenheit zwar vorübergehend etwas abgeschwächt, reichten jedoch nicht aus, um die Waldbrandgefahr nachhaltig zu senken. Ergiebige Niederschläge sind nicht in Sicht. Aufgrund der weiterhin hohen Temperaturen und der trockenen Vegetation ist kurzfristig keine Entspannung der Situation zu erwarten. Die Waldbrandgefahr in Appenzell Ausserrhoden wird aktuell noch mit Stufe 3 «erhebliche Gefahr» beurteilt. Laut Prognose wird in wenigen Tagen aber die Stufe 4 «grosse Gefahr» erreicht.
Gemäss kantonalem Waldgesetz ist das Entfachen von Feuern im Wald und in Waldesnähe bei hoher Waldbrandgefahr verboten. Deshalb tritt am Mittwoch, 8. Juli, um 12.00 Uhr, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe in Kraft. Das Feuerverbot gilt für sämtliche Feuer im Wald sowie im Abstand von bis zu 50 Metern zum Waldrand. Dies umfasst auch Feuer an fest eingerichteten und bewilligten Grillstellen.
Ebenfalls verboten sind das Abfeuern von Raketen und Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem gesamten Kantonsgebiet. Bereits kleine Zündquellen können unter den aktuellen Bedingungen Brände auslösen.
Nach Einschätzung des Amts für Raum und Wald kann sich die Lage erst nach ergiebigen Niederschlägen über mehrere Tage hinweg nachhaltig entspannen. Falls sich die Waldbrandgefahr weiter auf Stufe 5 «sehr grosse Gefahr» verschärft, prüft Appenzell Ausserrhoden die Inkraftsetzung eines generellen Feuerverbots im Freien.
Das Amt für Raum und Wald im Departement Bau und Volkswirtschaft ruft die Bevölkerung zu besonderer Vorsicht im Umgang mit Feuer auf. Auch ausserhalb des Verbotsbereichs sind Feuerstellen und Gartengrills jederzeit zu beaufsichtigen. Feuer dürfen erst verlassen werden, wenn sie vollständig gelöscht sind.
Quelle der Nachricht: Kantonskanzlei Appenzell Ausserrhoden

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