Zug

Baar ZG – Razzia gegen illegale Sportwetten und Glücksspiele

Razzia gegen illegale Sportwetten und Glücksspiele in Baar
Razzia gegen illegale Sportwetten und Glücksspiele in Baar (Bildquelle: Zuger Polizei)

Die Zuger Strafverfolgungsbehörden können im Kampf gegen illegale Sportwetten und Glücksspiele einen Erfolg verbuchen. Mehrere Spielautomaten sowie Bargeld wurden sichergestellt. Eine illegal tätige Serviceangestellte wurde festgenommen.

Fahnder der Zuger Polizei haben am Dienstag (7. Dezember 2021) ein Vereinslokal an der Oberneuhofstrasse in Baar wegen Verdachts der Widerhandlung gegen das Ausländer-​ und Integrationsgesetz sowie das Geldspielgesetz kontrolliert. Beim Betreten des Lokals waren mehrere Gäste dabei, illegale Sportwetten zu tätigen sowie an Glücksspielautomaten zu spielen. Die Einsatzkräfte stellten vier Notebooks, zwei Glücksspielautomaten sowie rund 9000 Franken sicher. Bei der Lokalkontrolle wurde die Zuger Polizei von einem Spezialisten der interkantonalen Geldspielaufsicht (GESPA) unterstützt.

Eine im Lokal tätige Servicekraft arbeitete seit dem 9. November 2021, ohne über die dafür erforderliche Arbeitsbewilligung zu verfügen. Zudem hielt sie sich illegal in der Schweiz auf. Sie wurde festgenommen und mit einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen bestraft. Das Amt für Migration versetzte die 25-​jährige Frau nach Abschluss des Strafverfahrens deshalb in Ausschaffungshaft und wird sie am Samstag, 11. Dezember 2021 in ihr Heimatland Serbien zurückschaffen. Die Frau erhielt zudem ein zweijähriges Einreiseverbot - gültig für das schweizerische und liechtensteinische Gebiet sowie für das gesamte Gebiet der Schengen-​Staaten. Weiter hatten bei der Betriebskontrolle zwei der anwesenden Gäste kein COVID-​Zertifikat und wurden mit je 100 Franken gebüsst.

Der Lokalbesitzer, ein 44-​jähriger Schweizer, der mutmasslich illegale Sportwetten und Glücksspiele angeboten hat, wird sich vor der Staatsanwaltschaft wegen Widerhandlung gegen das Geldspielgesetz, das Ausländer-​ und Integrationsgesetz sowie das COVID-​19-​Gesetz verantworten müssen.

Quelle: Kapo ZG