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Baden AG – Vier Jahre Freiheitsstrafe nach versuchtem Sexualdelikt

28.04.2026 | 07:27

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Baden AG – Vier Jahre Freiheitsstrafe nach versuchtem Sexualdelikt

(Symbolbild) (Bildquelle: Pixabay)

Am Montag, 21. April 2026, verurteilte das Jugendgericht Baden einen heute rund 20-jährigen Schweizer wegen versuchten Mordes und versuchter Vergewaltigung zu vier Jahren Freiheitsstrafe.

Das Jugendgericht Baden hat den Beschuldigten u.a. wegen versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, versuchter Vergewaltigung und versuchten sexuellen Handlungen mit Kindern für schuldig befunden. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren.
Diese hat das Gericht u.a. für eine Unterbringung in einer entsprechenden Einrichtung, verbunden mit einer ambulanten Therapie, ein Tätigkeitsverbot (berufliche und ausserberufliche Tätigkeiten mit regelmässigem Kontakt zu Minder- jährigen) sowie ein Kontaktverbot zum Opfer und ein Rayonverbot für dessen Wohngemeinde aufgeschoben.
Diese jugendstrafrechtlichen Massnahmen (Unterbringung, ambulante Therapie, Tätigkeitsverbot, Kontaktverbot und Rayonverbot) dauern von Gesetzes wegen maximal bis zum vollendeten 25. Lebensjahr des Verurteilten. Schliesslich wurde der Beschuldigte verpflichtet, dem Opfer und Angehörigen Schadenersatz oder Genugtuungszahlungen zu leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Es gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Das Jugendstrafverfahren und damit auch die Verhandlung sind gemäss Jugendstrafrecht nicht öffentlich. Deshalb können keine weiteren Auskünfte erteilt werden.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo AG

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