Nach der Räumung des Klybeck-Areals in Basel im Juli müssen zwei Dachbesetzer für zusätzliche Einsatzkosten von rund 90'000 Franken aufkommen. Sie hatten sich mehr als einen Tag geweigert, das Dach zu verlassen. Auch ein mutmasslicher Rathaus-Sprayer wurde identifiziert.
Am Mittwoch, 1. Juli 2026, räumte die Kantonspolizei Basel-Stadt die besetzten Liegenschaften an der Klybeckstrasse 229 (wir berichteten darüber). Als die Einsatzkräfte am frühen Morgen eintrafen, waren die Gebäude leer. Ein Mann und eine Frau hielten sich jedoch weiterhin auf dem Dach eines Gebäudes auf und weigerten sich trotz mehrfacher Aufforderung, dieses zu verlassen. (➔ Zwei Hausbesetzer halten Polizei weiter in Atem)
Die beiden Personen verblieben auch nach Abschluss der eigentlichen Räumung auf dem Dach. Die Kantonspolizei musste deshalb den Einsatz um mehr als einen Tag verlängern und ein entsprechendes Einsatzdispositiv aufrechterhalten. Am Abend des 2. Juli 2026 verliessen die beiden das Dach schliesslich freiwillig.
Einsatzkosten nach effektivem Aufwand
Gemäss § 71 Abs. 3 des Polizeigesetzes und § 18a Abs. 4 der Polizeiverordnung sind Polizeieinsätze nach effektivem Aufwand in Rechnung zu stellen, namentlich wenn sie vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht werden.
Die beiden Besetzer hatten gegenüber der Polizei unter anderem gefordert, dass auf eine Auferlegung der durch ihren Verbleib auf dem Dach verursachten Kosten verzichtet werde. Genau dies wird nun aber geschehen: Die Kantonspolizei hat den Sachverhalt geprüft und wird den beiden Personen die Kosten jenes zusätzlichen Polizeiaufwands auferlegen, der nach der eigentlichen Hausräumung durch ihren weiteren Aufenthalt auf dem Dach verursacht wurde. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem effektiven Aufwand und beträgt ca. 90’000 Franken.
Mutmasslicher Rathaus-Sprayer identifiziert
Am Abend des 1. Juli 2026 fand im Anschluss an die Räumung zudem eine unbewilligte Demonstration mit rund 450 Teilnehmenden statt. (wir berichteten) Entlang der Demonstrationsroute kam es zu zahlreichen, teilweise massiven Sachbeschädigungen. Dabei wurde unter anderem das Basler Rathaus mit Farbe besprüht.
Die Kantonspolizei konnte noch am selben Abend einen Mann kontrollieren, der im Verdacht steht, für die Sprayerei am Rathaus verantwortlich zu sein. Die für die Reinigung des Rathauses entstandenen Kosten werden ihm nun auferlegt. Über die im Rahmen des hängigen Strafverfahrens entstehende Kostenfolge wird die verfahrensabschliessende Behörde zu befinden haben.


