Es handelt sich um den zweiten ähnlichen Vorfall innert Wochenfrist: Bereits am 9. Februar 2021 (wir berichteten) wurde ein Reh von einem Hund tödlich verletzt. Die Kantonspolizei Basel-Stadt stellt derzeit einen erhöhten Publikumsverkehr in den Wäldern und Naherholungsgebieten fest. Rehe brauchen vor allem in der kalten Jahreszeit mehr Ruhe, um Energie zu sparen. Spaziergänger und Hundehalter werden deshalb gebeten, die befestigten Wege nicht zu verlassen. Die Kantonspolizei ruft zudem in Erinnerung, dass Halterinnen und Halter laut kantonaler Hundeverordnung verpflichtet sind, ihre Hunde stets unter Kontrolle zu halten und zu überwachen. Wer seine Hunde wildern lässt, verstösst gegen das Jagdgesetz und riskiert eine Busse.
Die Kantonspolizei Basel-Stadt bittet Personen, die Angaben zum Fall machen können, sich bei der Polizei unter Tel. 061 267 71 11 oder über jagd@jsd.bs.ch zu melden.