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Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat gegen einen 20-jährigen Schweizer Anklage erhoben. Er soll mit Scheinrechnungen Zahlungen von über 120’000 Franken erschlichen haben.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft hat ihre Strafuntersuchung im Fall eines mutmasslichen «Adressbuchschwindels» abgeschlossen. Sie hat gegen einen heute 20-jährigen Mann (Nationalität: Schweiz) am Strafgericht Basel-Landschaft Anklage wegen gewerbsmässigen Betrugs und unlauteren Wettbewerbs erhoben.
Gestützt auf die Ergebnisse der Strafuntersuchung geht die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft davon aus, dass der Beschuldigte im Zeitraum vom 26. November 2024 bis zum 28. Februar 2025 unter dem erfundenen Namen «Schweizerisches Händler- und Firmenregister» Scheinrechnungen im Gegenwert von insgesamt mindestens 1.3 Millionen Franken an insgesamt knapp 10’000 Personen verschickt hat.
Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten vor, durch dieses mutmassliche Betrugssystem Zahlungen an ihn in der Höhe von über 120'000 Franken erwirkt und dabei mehrere Hundert Personen geschädigt zu haben.
Im Zuge des Verfahrens hat die Staatsanwaltschaft am 4. März 2025 eine Webseite sperren lassen und Vermögenswerte in der Höhe von rund 75'000 Franken beschlagnahmt.
Wann die Hauptverhandlung am Strafgericht Basel-Landschaft stattfinden wird, steht derzeit noch nicht fest. Für den Beschuldigten gilt die Unschuldsvermutung.
Das Phänomen «Adressbuchschwindel/Registerbetrug»
Bei sogenanntem Adressbuchschwindel oder Registerbetrug durchforsten die Tatpersonen typischerweise systematisch amtliche Register (beispielsweise das Handelsregister oder das Markenregister) nach Neueinträgen und verschicken den gefundenen Firmen anschliessend Rechnungen für neue Registereinträge oder Mutationen. Die verschickten Rechnungen muten aufgrund der gewählten Sprache und des Layouts amtlich und offiziell an. Dass es sich dabei jedoch um nutzlose Einträge in private Register handelt, wird in der Regel geschickt getarnt.
Die Täterschaft spekuliert typischerweise darauf, dass Rechnungen mit kleineren Beträgen im dreistelligen Bereich in vielen Firmen wenig auffallen und nicht eingehend kontrolliert werden. Oft werden die Rechnungen zudem mit einer kurzen Zahlungsfrist von wenigen Tagen versehen.
Die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft warnt daher Personen, die Neueintragungen oder Mutationen in einem amtlichen Register vornehmen lassen, vor dieser Betrugsmasche. Es wird empfohlen, eingehende Rechnungen für Registergebühren genau zu kontrollieren, bevor eine Zahlung durchgeführt wird.
Quelle der Nachricht: Staatsanwaltschaft BL


