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Die schweizweit geltende Bundesverordnung lässt kulturelle Aktivitäten zurzeit nur noch in äusserst begrenztem Rahmen und ohne Publikum zu. Auch verbietet sie Menschenansammlungen von mehr als fünf Personen. Jegliche Fasnachtsveranstaltungen sind deshalb untersagt, wie zum Beispiel Fasnachtsumzüge oder Guggenkonzerte. In belebten Fussgängerbereichen gilt Maskenpflicht. Auch die Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Unter diesen Umständen sind in der Stadt fasnächtliche Aktivitäten wie z.B. «Gässle» oder «Ständeli» nicht möglich. Laternenausstellungen im Freien sind lediglich erlaubt, wenn die Begrenzung auf fünf Personen, die Maskenpflicht und die Abstandsregeln konsequent eingehalten werden. «Schnitzelbängg» vorzutragen ist in der Öffentlichkeit – auch im Freien – verboten. Die Fasnacht in den Beizen ist schliesslich auch verboten: Restaurants, Bars und Clubs bleiben geschlossen. Take-away ist zwischen 6.00 und 23.00 Uhr erlaubt.
Der Verkehr, inklusive Öffentlicher Verkehr, wird am 22. bis zum 24. Februar 2021 wie gewohnt in der Basler Innenstadt zirkulieren. Es gibt kein spezielles Verkehrsregime. Die Kantonsverwaltung arbeitet regulär. Die Polizei wird die Einhaltung der Vorschriften überwachen und dies mit dem notwendigen Augenmass tun.
Der Regierungsrat appelliert an die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler sowie die Bevölkerung, ihre Verantwortung für die Gesundheit von uns allen wahrzunehmen und auf fasnächtliche Aktivitäten zu verzichten, damit die Krise überwunden und Fasnacht in Zukunft wieder im gewünschten Rahmen möglich sein wird. Das Fasnachts-Comité unterstützt die Linie des Regierungsrats. Es bedauert ebenfalls, dass 2021 keine fasnächtlichen Aktivitäten in den Strassen und Gassen der Stadt stattfinden können. Es empfiehlt als Alternative den Fasnachts-Spaziergang (17.2. – 5.3.), den die Jungen Garden kreiert haben. Es bittet die Aktiven, sich an die Covid-Verordnung zu halten und die Gesundheit der Bevölkerung nicht zu gefährden.