Während mehreren Stunden kontrollierten die Polizisten insgesamt 22 Barbershops. Sieben Betreiber mussten wegen Verstössen gegen die Preisbekanntgabeverordnung, ein weiterer wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz bei der zuständigen Untersuchungsbehörde zur Anzeige gebracht werden. In neun Fällen erfolgen Berichterstattungen an das Amt für Wirtschaft und Arbeit, da sich Verdachtsmomente wegen Schwarzarbeit ergaben.
In einem Betrieb mit mehreren Filialen in den Kantonen Zürich und Aargau, wurden rund 1500 Dosen Haarpflegeprodukte sichergestellt. Diese Produkte haben einen Verkaufswert von über zwanzigtausend Franken und sind gemäss der Kosmetikverordnung nicht für den Schweizer Markt bestimmt.
Bei den Kontrollen wurde die Kantonspolizei Zürich durch Funktionäre der Stadtpolizei Winterthur und der Kantonspolizei Aargau unterstützt.