Blitzer im Kanton Solothurn
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)
Das sind die aktuellen Radar- und Geschwindigkeitskontrollen im Kanton Solothurn. Die Solothurner Kantonspolizei teilt mit, dass die Standorte der semistationären und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen per 04.04.2024 bekannt sind. An diesen Orten wird geblitzt. Raser und Schnellfahrer sind gewarnt. Weniger Unfälle durch angepasste Geschwindigkeit erhöhen die Verkehrssicherheit im Verkehrsnetz.
Strafen- und Bussenkatalog für Raser und Schnellfahrer
Achtung Radar
Radar - Warnungen: Diese Liste von der Kantonspolizei Solothurn ist gültig ab Donnerstag 04. April 2024
- Alle Angaben ohne Gewähr.
Semistationäre Anlagen
- Leuzigen - Autobahn A5, Fahrtrichtung Zürich
- Neuendorf - Autobahn A1, in Fahrtrichtung Zürich
Stationäre Anlagen
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Autobahn A1 bei Oberbuchsiten
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Autobahn A5 bei Biberist
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Grenchen - Solothurnstrasse/Kapellstrasse
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Olten - Gösgerstrasse, Dampfhammer
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Olten - Baslerstrasse, Handelshofkreuzung
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Olten - Aarauerstrasse, Postplatz - vorübergehend ausser Betrieb
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Olten - Solothurnerstrasse
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Solothurn - Bürenstrasse, Vorstadtschulhaus
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Solothurn - Bielstrasse, Wildbachkreuzung
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Solothurn - Bielstrasse, Hermesbühlschulhaus
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Solothurn - Werkhofstrasse, Konzertsaal
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Winznau - Oltnerstrasse
Drei Arten von Geschwindigkeitsmessanlagen im Kanton Solothurn.
- Stationäre Messanlagen sind zum einen im Auftrag des Bundesamtes für Strassen (ASTRA) auf den Autobahnen A1 und A5 installiert. Zum anderen befinden sie sich innerorts in den Städten Grenchen, Solothurn und Olten sowie in Winznau; die allermeisten sind mit einer Rotlichtüberwachung kombiniert.
- Die semistationären Geschwindigkeitsmessanlagen werden eine gewisse Zeit, meist mehrere Tage, zur Kontrolle besonders unfallträchtiger oder aus anderen Gründen besonders kritischer Orte (beispielsweise Kindergärten, Schulhäuser) installiert.
- Die mobilen Messanlagen sind innert kürzester Zeit einsetzbar und erlauben der Polizei einen flexiblen, ereignis- und lageabhängigen Einsatz. Der parlamentarische Auftrag sieht ausdrücklich davon ab, die Standorte der mobilen Messanlagen zu veröffentlichen. Auch Nachfahrmessungen im Einzelfall sind vom Auftrag nicht betroffen.

