Brandserie Merenschwand AG - 38-jähriger Brandstifter muss sich vor Gericht verantworten
Oberstaatsanwaltschaft Aargau
Die Oberstaatsanwaltschaft hat im Zusammenhang mit der Brandserie in Merenschwand von anfangs Dezember 2019 gegen einen 38-jährigen Schweizer Anklage erhoben wegen mehrfacher, teils qualifizierter Brandstiftung und mehrfachem Hausfriedensbruch. Sie beantragt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme.
Konkret wirft die Oberstaatsanwaltschaft dem Beschuldigten
vor, am 1. und 2. Dezember, sowie in der Nacht vom 6. auf
den 7. Dezember 2019 in Merenschwand insgesamt sechs
Brandstiftungen begangen zu haben.
In Bezug auf die
Brandstiftung vom 1. Dezember, bei der eine Scheune komplett nieder- und das angebaute Wohnhaus ausbrannte, wirft
die Oberstaatsanwaltschaft dem heute 38-jährigen Schweizer qualifizierte Brandstiftung vor, da er mit der Brandlegung
wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht haben soll. Diese Brandstiftung bestreitet der Beschuldigte. Die anderen fünf Brandstiftungen hat er gestanden.
Beschuldigter im vorzeitigen Massnahmenvollzug
Der Beschuldigte gab an, die Brände aus einer Frustreaktion
heraus in Bezug auf seine Lebenssituation und im Zusammenhang mit übermässigem Alkoholkonsum gelegt zu haben. Er befand sich seit seiner Festnahme vom 7. Dezember
2019 in Haft und befindet sich inzwischen im vorzeitigen
Massnahmenvollzug.
Die Oberstaatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe
von sechs Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme zur Behandlung der Alkoholsucht des Beschuldigten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Die Anklage ist am Bezirksgericht Muri hängig.


