Konkret wirft die Oberstaatsanwaltschaft dem Beschuldigten vor, am 1. und 2. Dezember, sowie in der Nacht vom 6. auf den 7. Dezember 2019 in Merenschwand insgesamt sechs Brandstiftungen begangen zu haben.
In Bezug auf die Brandstiftung vom 1. Dezember, bei der eine Scheune komplett nieder- und das angebaute Wohnhaus ausbrannte, wirft die Oberstaatsanwaltschaft dem heute 38-jährigen Schweizer qualifizierte Brandstiftung vor, da er mit der Brandlegung wissentlich Leib und Leben von Menschen in Gefahr gebracht haben soll. Diese Brandstiftung bestreitet der Beschuldigte. Die anderen fünf Brandstiftungen hat er gestanden.
Beschuldigter im vorzeitigen Massnahmenvollzug
Der Beschuldigte gab an, die Brände aus einer Frustreaktion heraus in Bezug auf seine Lebenssituation und im Zusammenhang mit übermässigem Alkoholkonsum gelegt zu haben. Er befand sich seit seiner Festnahme vom 7. Dezember 2019 in Haft und befindet sich inzwischen im vorzeitigen Massnahmenvollzug.
Die Oberstaatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren, aufgeschoben zugunsten einer stationären Massnahme zur Behandlung der Alkoholsucht des Beschuldigten sowie eine unbedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen. Die Anklage ist am Bezirksgericht Muri hängig.