Die Grosskontrolle hatte zum Zweck Verkehrsregelverletzungen zu erkennen und nötigenfalls zu ahnden. Insbesonder wurden Fahrzeuglenkende auf deren Fahrfähigkeit überprüft. Dies mit dem Ziel, die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erhöhen. Weiter wurde speziell auf Motorfahrzeuge geachtet, welche sich in nicht vorschriftsgemässen und/oder nicht betriebssicheren Zustand befanden. Dies auch aufgrund von Lärmreklamationen aus der Bevölkerung an die Stadtpolizei.
Gemäss Strassenverkehrsgesetz (SVG) muss sich jedermann im Strassenverkehr so verhalten, dass niemand behindert oder gefährdet wird. Unter anderem haben die Fahrzeuglenkenden die Geschwindigkeit stets den Umständen anzupassen. Vermeidbare Belästigungen wie Lärm, Rauch, Staub usw. sind zu unterlassen. Ebenso darf ein Fahrzeug nur gelenkt werden, wenn die Lenkenden nicht unter Substanzeinfluss stehen (Alkohol, Betäubungsmittel etc.).
Während der gesamten Kontrolle wurden 79 Fahrzeuge und 103 Personen überprüft. Zwei Personen werden angezeigt, weil sie in fahrunfähigem Zustand ihr Fahrzeug lenkten. Der Führerausweis wurde ihnen an Ort und Stelle abgenommen. Weitere sechs Fahrzeuglenker werden wegen Abänderungen an ihren Fahrzeugen zur Anzeige gebracht.
Zehn Fahrzeuge mussten wegen technischer Mängel beanstandet werden. Von der Stadtpolizei Chur waren 33 Mitarbeiter/innen im Einsatz. Unterstützt wurde diese durch vier Mitarbeitende der Kantonspolizei Graubünden, Mitarbeitende des Strassen- verkehrsamtes Graubünden sowie dem Amtsarzt.
Quelle der Polizeimeldung: Stapo Chur