Fahrunfähige Verkehrsteilnehmer
In den frühen Morgenstunden des 28.09.2024 erhielt die Stadtpolizei Chur, um 01:40 Uhr, die Meldung, dass ein Personenwagen in Chur an der Sägenstrasse einen Verkehrsunfall mit Sachschaden verursacht habe und davon gefahren sei. Anlässlich der nachfolgenden Patrouillenfahrt konnte der verursachende Personenwagen auf städtischem Gebiet festgestellt werden.
Auf die Forderungen der Polizei hin anzuhalten, reagierte die Lenkerin vorerst nicht. Sie konnte schlussendlich an der Kasernen-/Ringstrasse zur Kontrolle angehalten werden. Dabei wurde festgestellt, dass sie nebst dem Verkehrsunfall mit pflichtwidrigem Verhalten, fahrunfähig ein Fahrzeug gelenkt hatte. Der Personenwagen wies zudem technische Mängel auf, zwei Reifen mit ungenügendem Profil.
Gleichentags, um 0330 Uhr, stellte die Stadtpolizei Chur an der Comercialstrasse einen weiteren fahrunfähigen Fahrzeuglenker fest. In beiden Fällen erfolgte die Abnahme einer Blut- und Urinprobe. Die beiden Führerausweise wurden direkt abgenommen respektive aberkannt.
Geschwindigkeitsüberschreitungen
In den Abendstunden des 28.09.2024 führte die Stadtpolizei Chur auf der Umfahrung Süd eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Dabei fielen zwei Verkehrsteilnehmer besonders auf. Ein Fahrzeug wurde mit einer Nettogeschwindigkeit von 115 km/h und das Andere mit 120 km/h erfasst. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit beträgt an dieser Örtlichkeit 80 km/h.
Die Höchstgeschwindigkeit wurde somit um 35 km/h und um 40 km/h überschritten. Alle Verkehrsteilnehmer wurden durch die Stadtpolizei Chur bei der Staatsanwaltschaft Graubünden zur Anzeige gebracht.
Quelle der Polizeinachricht: Stapo Chur