Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Freitagnacht (19.04.2024) wurde bei einer Geschwindigkeitskontrolle an der Emserstrasse ein Fahrzeuglenker mit der Bruttogeschwindigkeit von 101 km/h erfasst. An der erwähnten Örtlichkeit beträgt die erlaubte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h. Nach Abzug der Toleranz überschritt der Lenker die Höchstgeschwindigkeit um 37 km/h.
Am frühen Samstagmorgen (20.04.2024) wurde ein Fahrzeuglenker kontrolliert. Bei der Kontrolle stellte man fest, dass er sein Fahrzeug in nicht fahrfähigem Zustand gelenkt hatte. Es wurde ihm ein Fahrverbot von einigen Stunden auferlegt. Der Lenker wird zu Anzeige gebracht. Rund zwei Stunden später fiel ein Fahrzeuglenker in unsicherer Fahrweise auf der Raschärenstrasse auf.
Er lenkte ebenfalls sein Fahrzeug in nicht fahrfähigem Zustand. Der Führerausweis wurde ihm aberkannt und er wird ebenfalls verzeigt. Nach einem Hinweis aus der Bevölkerung kontrollierte die Polizeipatrouille einen Motorradlenker, welcher mit seinem Gefährt ohne Kontrollschild unterwegs war. Auch dieser Lenker war nicht fahrfähig, sein Ausweis wurde abgenommen und er wird auch angezeigt.
Quelle der Polizei News heute: Kapo GR