Aargau

Coronavirus - Erotikbetriebe bleiben im Kanton Aargau vorerst bis 22. März 2021 geschlossen

Im Kanton Aargau bleiben Erotikbetriebe geschlossen.
Im Kanton Aargau bleiben Erotikbetriebe geschlossen. (Bildquelle: Kanton Luzern)

Regierungsrat begrüsst vorsichtige, zeitlich gestaffelte Lockerung der Schutzmassnahmen durch den Bundesrat

Der Regierungsrat begrüsst den heutigen Entscheid des Bundesrats, die Schutzmassnahmen ab Montag,

  1. März 2021, vorsichtig und zeitlich über mehrere Wochen gestaffelt zu lockern. Er ist sich bewusst, dass damit die Bevölkerung und verschiedene Branchen und Unternehmen weiterhin von einschneidenden Beschränkungen betroffen sind. Es geht vor allem darum, die günstige Entwicklung der Coronavirus-Infektionszahlen abzusichern und das in den letzten Wochen durch die starken Einschränkungen Erreichte nicht zu gefährden. Die Schliessung von Erotikbetrieben im Kanton Aargau wird bis vorerst 22. März 2021 verlängert. Der Regierungsrat setzt sich beim Bundesrat mit Nachdruck dafür ein, dass besonders stark betroffene Wirtschaftsbereiche, wie zum Beispiel die Gastronomie (Aussen- und Innenbereich), mit diesem nächsten Lockerungsschritt wieder vollständig öffnen können, wenn es von der epidemiologischen Lage her zu verantworten ist. Der Regierungsrat prüft zudem einen weiteren Ausbau der kantonalen Härtefallhilfe.

Die Coronavirus-Lage hat sich in den letzten Wochen auch im Kanton Aargau stabilisiert, die Infektions-, Hospitalisierungs- und Todeszahlen sind rückläufig. Auf der anderen Seite ist nach wie vor grosse Vorsicht geboten, bis die Immunität in der Bevölkerung beziehungsweise die Impfquote genügend hoch ist.

Seit Weihnachten gelten im Kanton Aargau restriktive nationale und kantonale Schutzmassnahmen. Damit konnte die drohende Überlastung des Gesundheitswesens sowie von Pflege- und Betreuungseinrichtungen abgewendet werden. Nun gilt es, das seither mit den starken Einschränkungen Erreichte nicht wieder vorschnell aufs Spiel zu setzen. Der Regierungsrat unterstützt deshalb das vom Bundesrat heute beschlossene zeitlich gestaffelte, risikobasierte und national einheitliche Vorgehen bei der Lockerung der Schutzmassnahmen.

Gemäss Bundesratsbeschluss können Läden, Museen und Lesesäle von Bibliotheken ab Montag, 1. März 2021, wieder öffnen, ebenso die Aussenbereiche der Sport-und Freizeitanlagen, Zoos und botanischen Gärten.

Im Freien sind Treffen im Familien- und Freundeskreis sowie sportliche und kulturelle Aktivitäten mit bis zu 15 Personen wieder erlaubt. Jugendliche und junge Erwachsene bis 20 Jahre können den meisten sportlichen und kulturellen Aktivitäten wieder nachgehen.

Erotikbetriebe bleiben im Kanton Aargau bis 22. März 2021 geschlossen

Der nächste Öffnungsschritt soll gemäss heutigem Bundesratsbeschluss am 22. März 2021 erfolgen, wenn es die epidemiologische Lage erlaubt. Dieses zeitlich gestaffelte Vorgehen ist aus Sicht des Regierungsrats sinnvoll, damit Erkenntnisse zu den Auswirkungen der jeweiligen Lockerungsschritte gewonnen werden können. Die vom Regierungsrat am 18. Dezember 2021 als kantonale Zusatzmassnahme beschlossene Schliessung von Bordell- und Erotikbetrieben, Cabarets, Etablissements, Sex-, Strip- und Saunaclubs wird bis 22. März 2021 verlängert; dies unter Berücksichtigung der Beschlüsse der Nachbarkantone. Stark betroffene Wirtschaftsbereiche wie die Gastronomie sollen ab 22. März 2021 wieder öffnen können Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass mit dem gestaffelten Vorgehen die Bevölkerung und verschiedene Wirtschaftsbereiche und Unternehmen weiterhin von einschneidenden Einschränkungen betroffen sind. Mit den zeitlich gestaffelten Öffnungsschritten sollen ein "Jo-Jo"-Effekt beziehungsweise noch länger dauernde, erneute Beschränkungen vermieden werden. Ein Wiederanstieg der Infektionszahlen ist auch deshalb zu verhindern, damit die laufende Impfkampagne zusammen mit den Testaktivitäten und weiteren Schutzmassnahmen die gewünschte Wirkung entfalten kann.

Der Regierungsrat wird sich mit Nachdruck beim Bundesrat dafür einsetzen, dass besonders stark betroffene Wirtschaftsbereiche und Branchen wie zum Beispiel Gastronomie (Aussen- und Innenbereiche) im nächsten Lockerungsschritt am 22. März 2021 wieder vollständig öffnen können, wenn es die Entwicklung der epidemiologischen Lage erlaubt.

Regierungsrat prüft weiteren Ausbau der kantonalen Härtefallunterstützung

Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass die zur Bewältigung der Coronavirus-Krise notwendigen Massnahmen für viele Menschen und Unternehmen einschneidende soziale und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Um den von der zweiten Welle besonders stark betroffenen Unternehmen zusätzlich zu helfen, hatte der Regierungsrat das Anfang Dezember 2020 lancierte Härtefallprogramm im Januar 2021 ausgebaut. Neben Liquiditätshilfen in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen und Kreditausfallgarantien an Unternehmen mit einem pandemiebedingten Umsatzausfall von mehr als 25 Prozent im Jahr 2020 werden seither auch Fixkostenbeiträge an behördlich geschlossene Unternehmen ausgerichtet. Sie erhalten nicht rückzahlbare Beiträge an ihre Festkosten (Miete, Pachtzins, Leasing, Versicherungen und so weiter), die durch die fehlenden Einnahmen nicht gedeckt sind. Diese Massnahme hilft insbesondere auch den besonders stark betroffenen Gastronomiebetrieben.

Nun prüft der Regierungsrat aufgrund der andauernden Pandemie in einem weiteren Schritt zusätzlich die Ausrichtung von Fixkostenbeiträgen auch an Unternehmen mit einem hohen Umsatzausfall wie in der Reisebranche, der Eventbranche und der Schaustellerbranche. Zudem sollen im Sinne der Gleichbehandlung auch an Betriebe, die ihren Umsatz zu einem wesentlichen Teil mit der Belieferung von behördlich geschlossenen Betrieben erwirtschaften, Fixkostenbeiträge ausgerichtet werden können.