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News – Der erste Covid-19-Impfstoff ist zugelassen.
Der Impfstoff von Pfizer/BioNTech hat die Zulassung durch Swissmedic erhalten. Aufgrund der Daten zu Sicherheit, Wirksamkeit und Qualität ist der Impfstoff ohne Alterseinschränkung für alle Erwachsenen ab 16 Jahren geeignet. Die detaillierten Impfempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF werden in den kommenden Tagen publiziert.
In einer ersten Phase können die Kantone noch im Dezember schrittweise mit den ersten Impfungen bei besonders gefährdeten Personen in gezielten begleiteten Settings starten, beispielsweise in Gesundheitsinstitutionen. Ab 4. Januar 2021 beginnt dann die schweizweite Impfung der Risikogruppen und weiteren priorisierten Zielgruppen.
Es besteht keine Impfpflicht. Die Covid-19-Impfung wird für die Bevölkerung gratis sein.
Impfstrategie
Das BAG hat in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF und weiteren Fachexperten eine Impfstrategie entwickelt. Die Impfstrategie definiert die übergeordneten Impfziele, Zielgruppen und welche Gruppen prioritär bei begrenzten Impfstoffmengen geimpft werden sollen.
Ziele der Impfung gegen Covid-19
Auch wenn die Mehrheit der infizierten Personen nur milde Symptome oder gar keine Symptome entwickeln, kommt es bei einem Teil der Erkrankten zu schweren Verläufen, insbesondere bei besonders gefährdeten Personen. Bei ca. 15 Prozent der hospitalisierten Patienten ist eine Intensivbehandlung im Spital notwendig. Ca. 1 Prozent der bekannten Covid-19-Fälle in der Bevölkerung versterben. Das Ziel der Impfung gegen Covid-19 ist deshalb, die Anzahl der schweren Krankheitsverläufe und die Todesfälle zu reduzieren. Ebenfalls soll durch eine Impfung die Gesundheitsversorgung sichergestellt und die Überlastung des Gesundheitspersonals verhindert werden. Als weiteres Ziel sollen die negativen gesundheitlichen, psychischen, sozialen sowie wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie reduziert werden.
Wer soll geimpft werden?
Die Impfung ist prioritär für folgende Zielgruppen vorgesehen:
- Besonders gefährdete Personen (ohne schwangere Frauen)
- Gesundheitspersonal mit Patientenkontakt / Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen
- Enge Kontakte (Haushaltsmitglieder) von besonders gefährdeten Personen
- Personen in Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Infektions- und Ausbruchsrisiko (mit altersdurchmischten Bewohnern).
- Im weiteren Verlauf wird auch eine Impfung für alle anderen Erwachsene, die nicht unter 1.-4. fallen, möglich sein.
Die Impfung von Kindern und Jugendlichen ist noch nicht vorgesehen. Es fehlen momentan noch die entsprechenden Studiendaten für diese Altersgruppen.
Wichtig - Auch wenn eine Impfung vor einer Erkrankung schützt, ist heute noch nicht klar, ob sie auch vor einer Übertragung des Coronavirus schützen wird. Bis auf Weiteres bleiben die Hygiene- und Verhaltensregeln wichtige Massnahmen, um sich und andere vor dem Coronavirus zu schützen.
Impfungen in der Schweiz sind freiwillig. Eine Impfflicht ist nicht vorgesehen.
Impfempfehlungen
Die Impfstrategie bildet die Grundlage für die Impfempfehlungen. Die Impfempfehlungen werden in der Schweiz von der Eidgenössischen Kommission für Impffragen EKIF in Zusammenarbeit mit dem BAG erarbeitet. Sobald Swissmedic die Zulassung für einen Impfstoff erteilt, erarbeitet die EKIF die Impfempfehlungen, basierend auf den Resultaten der klinischen Phase III Studien. Die Impfempfehlungen können sich unterscheiden, da jeder Impfstoff unterschiedliche Eigenschaften hat, die je nach Zielgruppe (z.B. besonders gefährdete Personen, Alter) möglicherweise anders wirken.
Zudem werden für die Impfempfehlungen die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse einbezogen und die aktuelle epidemiologische Lage berücksichtigt.
Sobald die Impfempfehlungen vorliegen, wird mit der Impfung begonnen.
Übernahme der Impfkosten
Die Kosten für eine Impfung gegen Covid-19 werden von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Die Kosten, die nicht von der Krankenversicherung gedeckt sind, werden vom Bund und den Kantonen getragen. Die Impfung wird somit für die Bevölkerung kostenlos sein.
Impfstoffbeschaffung der Schweiz
Einige Länder (u.a. Grossbritannien) haben mit ersten Impfungen begonnen. Die Schweiz hat ebenfalls verschiedene Verträge mit Impfstoffherstellern abgeschlossen. Sobald ein solcher Impfstoff von Swissmedic zugelassen wird, erhält die Schweiz aufgrund des Vertrages die Anzahl reservierter Impfdosen. Die ersten Impfungen sollen Anfang 2021 erfolgen.
Beschaffungsprozess
Auch wenn die Entwicklung einiger Impfstoffe bereits weit fortgeschritten ist, werden weiterhin mit verschiedenen Impfstoffherstellern Gespräche geführt. Dies, weil die Impfstoffentwicklung mit Unsicherheiten verbunden ist. Der Bund verfolgt deshalb mehrere Wege zur Beschaffung von Impfstoffen und engagiert sich dafür ebenfalls auf internationaler Ebene. Zudem möchte der Bund möglichst verschiedene Impfstoffarten beschaffen. Dadurch erhöht sich die Chance, für verschiedene Zielgruppen einen möglichst optimal wirksamen Impfstoff zu haben.
Reservationsverträge mit Impfstoffherstellern
Bisher hat der Bund drei Verträge mit folgenden Impfstoffherstellern abgeschlossen. Alle drei Impfstoffe befinden sich zurzeit im Zulassungsverfahren bei Swissmedic.
- 7.12.2020 Vertragsabschluss mit Pfizer/BioNTech - Freigabe eingetroffen!
- 16.10.2020 Vertragsabschluss mit AstraZeneca
- 7.8.2020 Vertragsabschluss mit Moderna
- Ebenfalls ist die Schweiz Mitglied der COVAX-Initiative, um dadurch zusätzlichen Zugang zu Impfstoffen für die Schweizer Bevölkerung zu erhalten.
Entwicklung eines Impfstoffes Impfstoffe zu entwickeln und herzustellen, ist komplex und aufwändig. Die Anforderungen an die Qualität, die Wirksamkeit und insbesondere die Sicherheit sind hoch. Deshalb muss die Herstellung eines Impfstoffes unterschiedliche Entwicklungsphasen durchlaufen. Nur wenn eine Phase gute Ergebnisse zeigt, kommt der Impfstoff in die nächste Phase der Weiterentwicklung.
Phasen der Entwicklung
Vorklinische Phase: Der Impfstoff wird im Labor und an Tieren getestet.
Klinische Phase
Die klinische Erprobung unterteilt sich in drei Phasen:
Klinische Phase I: An einer kleinen Zahl von gesunden Freiwilligen wird erstmals geprüft, wie der Mensch auf den Impfstoff reagiert und wie verträglich verschiedene Dosierungen sind. Dosierung heisst, wie oft und mit welcher Menge geimpft wird. In dieser Phase können auch erste häufig auftretende Nebenwirkungen erkannt werden.
Klinische Phase II: In dieser Phase wird der Impfstoff an mehreren hundert Freiwilligen geprüft. Dabei zeigt sich, ob der Impfstoff die gewünschte Immunität auslöst und welche Dosierung optimal ist. Zudem werden Erkenntnisse über die Häufigkeit und den Schweregrad von möglichen Nebenwirkungen gesammelt.
Klinische Phase III: Nun wird der Impfstoff an mehreren tausend Freiwilligen getestet. Diese Phase zeigt, ob der Impfstoff auch tatsächlich vor der Krankheit schützt. Zudem werden seltene Nebenwirkungen und Risiken erkannt. Es wird ausserdem überprüft, für welche Alters- oder Bevölkerungsgruppen der Impfstoff eingesetzt werden kann.
Wenn der Impfstoffhersteller ein Zulassungsgesuch einreicht, werden in einem nächsten Schritt alle vorliegenden Ergebnisse der klinischen Phasen I – IIIdurch Swissmedic überprüft. Kann Swissmedic die Wirksamkeit, die Sicherheit und die Qualität des Impfstoffes bestätigen, erteilt sie die Marktzulassung für die Schweiz.
Ist ein Impfstoff zugelassen, wird in Zusammenarbeit mit der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF) eine Impfempfehlung für die Bevölkerung ausgesprochen. Eine Impfung wird nur empfohlen, wenn der Nutzen durch verhinderte Krankheiten und deren Komplikationen die mit den Impfungen verbundenen Risiken um ein Vielfaches übertrifft.
3. Folgestudien (Phase IV)
Auch nach der Zulassung müssen Impfstoffhersteller die Sicherheit, die Wirksamkeit und die Qualität weiterverfolgen. Die Hersteller prüfen laufend, ob seltene oder schwerwiegende Nebenwirkungen auftreten und melden diese Swissmedic. Ebenfalls wird die Verträglichkeit des Impfstoffes in Bevölkerungsgruppen geklärt, welche in vorhergehenden Studien nicht eingeschlossen waren.
Film: Die Entwicklung bis zur Zulassung eines Impfstoffes kurz erklärt.
Auf der Webseite von Infovac finden Sie eine Übersicht, an welchen SARS-CoV-2 Impfstoffen zurzeit weltweit geforscht wird sowie Informationen über den jeweiligen Stand der Impfstoff-Entwicklung. Die Liste wird laufend aktualisiert.
Zulassung in der Schweiz
Verschiedene Impfstoffhersteller haben bereits Studien zur Wirksamkeit und Sicherheit durchgeführt. Erste Resultate der Studien ergaben eine Wirksamkeit von bis zu 94%. In der Schweiz ist Swissmedic für die Zulassung zuständig und entscheidet, ob ein Impfstoff zugelassen wird. Kann Swissmedic die Wirksamkeit, die Sicherheit und die Qualität des Impfstoffes bestätigen, erteilt sie die Marktzulassung für die Schweiz.
Was ist eine Impfung?
Impfungen gehören zu den wirksamsten und kostengünstigsten medizinischen Präventionsmassnahmen. Impfungen schützen vor gefährlichen Infektionskrankheiten. Sie reduzieren das Ansteckungs- und Erkrankungsrisiko der geimpften Person. Zudem schützen viele Impfungen auch vor der Übertragung der Krankheitserreger auf andere Personen. Dadurch werden indirekt auch ungeimpfte Personen geschützt.
Bei einer Impfung wird das Immunsystem mit dem Erreger einer Krankheit «bekannt gemacht», ohne dass die Krankheit ausgelöst wird. Dadurch wird das körpereigene Abwehrsystem für den Ernstfall vorbereitet. Bei einem späteren Kontakt mit dem Erreger kann das Abwehrsystem diesen schnell erkennen und unschädlich machen.