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Coronavirus in der Schweiz - Kantone befürworten Ausweispflicht in Clubs

GDK

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Coronavirus in der Schweiz - Kantone befürworten Ausweispflicht in Clubs
(Symbolbild) (Bildquelle: qimono auf Pixabay)

Wer eine Bar oder einen Club besucht, der soll sich ausweisen müssen. Dies empfiehlt die GDK gestützt auf eine Konsultation unter den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren. Die Massnahme, die in einigen Kantonen bereits ergriffen wurde, soll das Contact Tracing sicherstellen.

Im Bereich der Hygiene- und Verhaltensregeln ist auch in der besonderen Lage ein nationales Vorgehen angezeigt. Der Bundesrat hat diese Woche denn auch richtigerweise eine Maskentragpflicht im öffentlichen Verkehr beschlossen. Die Kantone wiederum können Massnahmen beschliessen, wenn auf ihrem Gebiet die Fallzahlen steigen oder ein Anstieg droht. Ausserdem müssen sie gemäss Bund sicherstellen, dass die Schutzkonzepte funktionieren und eingehalten werden.
In den vergangenen Tagen zeigte sich, dass die Schutzkonzepte für Bar- und Clubbetriebe teilweise erhebliche Mängel aufweisen oder umgangen werden können. Diese Lücken beeinträchtigen das Contact Tracing, mit dem die Kantone die Übertragungsketten identifizieren und unterbrechen. Die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK) führt in ihrer Rolle als Koordinationsorgan eine Konsultation unter den kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren durch. Die bislang vorliegenden Antworten sind einstimmig: Die Besucherinnen und Besucher von Clubs und Diskotheken sollen sich mit einem gültigen Identitätsdokument ausweisen müssen. So kann die Richtigkeit der Kontaktdaten sichergestellt werden und die Personen können gegebenenfalls kontaktiert werden.
Einige Kantone haben bereits entsprechende Vorgaben erlassen. Die GDK empfiehlt sämtlichen Kantonen, mittels einer Ausweispflicht oder anderen Instrumenten eine verlässliche Adresserfassung in Bars und Clubs sicherzustellen.
Sollten die Schutzkonzepte nicht eingehalten oder Personendaten nicht erfasst werden, müssten auch zusätzliche Massnahmen wie eine erneute Einschränkung der Öffnungszeiten, eine weitergehende Einschränkung der Personenzahl oder auch generelle Betriebsschliessungen solcher Lokale rechtlich vorgesehen werden. Bei weiter steigenden Ansteckungszahlen werden die Kantone zudem gemäss ihrer Lagebeurteilung und abhängig von der Infektionsverbreitung weitere Massnahmen ins Auge fassen, um die Bevölkerung zu schützen.

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