Das müssen Wintersportler in der Schweiz wissen - wer haftet bei einer Lawine?
Das müssen Wintersportler in der Schweiz wissen - wer haftet bei einer Lawine?
26.12.2023 | 13:15
Redaktion Polizeiticker Schweiz
(Symbolbild) (Bildquelle: polizeiticker.ch)
Vielen Schneesportlern reichen die normalen Pisten nicht aus. Deswegen suchen sie das Abenteuer abseits von markierten und gesicherten Pisten sowie signalisierten Routen. Dies ist nicht verboten, jedoch riskant: Wer im sogenannten freien Schneesportgelände (kurz: freies Gelände) unterwegs ist, erhöht wegen Absturz- und Lawinengefahr nicht nur sein eigenes Unfallrisiko, sondern eventuell auch das anderer Personen. In der Schweiz sterben jährlich rund 20 Schneesportler in Lawinen, noch mehr Personen werden verletzt oder gefährdet! Ob und wer nach einem Lawinenunfall straf- und / oder zivilrechtlich haftet, lässt sich jedoch nicht generell beantworten – entscheidend sind die konkreten Umstände:
Fazit:
- Wintersportler bewegen sich auch dann nicht im rechtsfreien Raum, wenn sie sich im sog. freien Gelände aufhalten.
- Ob und wer nach einem Lawinenunfall straf- und/oder zivilrechtlich haftet, kann nicht generell gesagt werden. Entscheidend sind die konkreten Umstände.
- Wer durch sein Verhalten eine Lawine auslöst und dadurch andere Personen gefährdet, riskiert wegen Störung des öffentlichen Verkehrs gemäss Art. 237 StGB zur Verantwortung gezogen zu werden.
- Geht eine von einem Schneesportler ausgelöste Lawine auf eine markierte Piste oder eine öffentliche Strasse nieder, kann dies unter Umständen auch rechtliche Konsequenzen für die Verantwortlichen der verkehrssicherungspflichtigen Bergbahn- und Skiliftunternehmen bzw. des zuständigen Gemeinwesens haben.
- Die BFU rät, sich über die Lawinengefahr zu informieren, sich richtig auszurüsten und sich den Verhältnissen entsprechend vorsichtig zu verhalten. Bleiben Sie im Zweifelsfall auf der Piste oder auf gesicherten Routen!

