Der Arztdienst konnte nur noch den Tod des Häftlings der JVA Pöschwies feststellen.
Die Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland hat – wie bei Todesfällen in Gefängnissen üblich – eine Untersuchung eingeleitet. Die Obduktionsergebnisse haben keine Hinweise auf eine Dritteinwirkung ergeben.