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E-Trottinette in der Schweiz – Diese Regeln und Bussen gelten

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Person fährt mit einem E-Scooter auf einem gepflasterten Gehweg. Nur der Fuß im Turnschuh ist sichtbar.
(Symbolbild) (Bildquelle: Диана Дунаева by Pexels)

E-Trottinette gehören in vielen Schweizer Städten längst zum Strassenbild. Doch nicht überall dürfen die elektrischen Fahrzeuge gefahren werden. Auch beim Mindestalter, der Geschwindigkeit und der Beleuchtung gelten klare Vorschriften. Wer sie missachtet, riskiert eine Busse. Ein Überblick über die wichtigsten Regeln in der Schweiz.

Für zugelassene E-Trottinette gelten grundsätzlich dieselben Verkehrsregeln wie für Velos. Lenkerinnen und Lenker müssen vorhandene Velowege und Velostreifen benutzen. Sind keine vorhanden, dürfen sie auf der Fahrbahn fahren.
Auf Trottoirs und in Fussgängerzonen sind E-Trottinette grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme besteht, wenn die entsprechende Verkehrsfläche ausdrücklich für den Veloverkehr freigegeben ist.
Wer unerlaubt auf dem Trottoir fährt, muss mit einer Busse von 40 Franken rechnen.
Auch beim Abstellen gelten Regeln: Auf dem Trottoir dürfen E-Scooter parkiert werden, sofern für Fussgängerinnen und Fussgänger mindestens 1,5 Meter Platz verbleiben.

Ab welchem Alter darf man E-Trottinett fahren?

In der Schweiz dürfen Jugendliche frühestens ab 14 Jahren mit einem E-Trottinett am öffentlichen Strassenverkehr teilnehmen.
Dabei gelten folgende Altersgrenzen:
  • Unter 14 Jahren: Das Fahren mit E-Trottinetten auf öffentlichen Verkehrsflächen ist verboten.
  • 14 bis unter 16 Jahre: Ein Führerausweis der Kategorie M ist erforderlich.
  • Ab 16 Jahren: E-Trottinette dürfen ohne Führerausweis gefahren werden.
Wer als Jugendlicher ohne den erforderlichen Führerausweis unterwegs ist, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Wie schnell dürfen E-Trottinette fahren?

Für gewöhnliche, strassenzugelassene E-Trottinette gilt in der Schweiz eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h. Die maximale Motorleistung beträgt 500 Watt.
Nicht jedes im Handel erhältliche Modell darf auf öffentlichen Strassen verwendet werden. Besonders leistungsstarke oder schnellere E-Scooter erfüllen häufig nicht die Schweizer Zulassungsvorschriften.
Das gilt auch für Modelle, die über das Internet aus dem Ausland bestellt werden. Wer ein nicht zugelassenes Fahrzeug im öffentlichen Verkehr benutzt, riskiert rechtliche Konsequenzen.

Ist ein Helm auf dem E-Trottinett Pflicht?

Eine gesetzliche Helmpflicht besteht für gewöhnliche E-Trottinette in der Schweiz nicht.
Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) empfiehlt jedoch ausdrücklich, einen Velohelm zu tragen. Gerade bei Stürzen können schwere Kopf- und Gesichtsverletzungen entstehen.
Eine BFU-Analyse zeigt, dass zwischen 2019 und 2023 insgesamt 400 Personen bei E-Trottinett-Unfällen schwer verletzt wurden. Sieben Menschen kamen ums Leben.
Bei 90 Prozent der Schwerverletzten wurde kein Helm getragen.

Darf man zu zweit auf einem E-Trottinett fahren?

Nein. Gewöhnliche E-Trottinette ohne Sitzgelegenheit sind ausschliesslich für eine Person zugelassen. Das Mitnehmen einer zweiten Person ist verboten – unabhängig davon, ob es sich um ein Kind oder einen Erwachsenen handelt. Wer zu zweit auf einem E-Trottinett fährt, riskiert eine Busse von 20 Franken.

Alkohol auf dem E-Trottinett: Welche Promillegrenze gilt?

Auch E-Trottinette dürfen nicht alkoholisiert gefahren werden. Grundsätzlich gilt die gesetzliche Alkoholgrenze von 0,5 Promille. Wer alkoholisiert unterwegs ist, muss mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen. Je nach Schwere des Verstosses können auch führerausweisrechtliche Massnahmen folgen.
Besonders gefährlich ist Alkohol in Verbindung mit den kleinen Rädern und dem vergleichsweise instabilen Fahrverhalten der Fahrzeuge. Laut BFU ist Alkohol die Hauptursache bei fast 40 Prozent der untersuchten Alleinunfälle mit E-Trottinetten.

Lichtpflicht auch am Tag

In der Schweiz müssen E-Trottinette auch tagsüber mit eingeschalteter Beleuchtung unterwegs sein. Vorgeschrieben sind ein weisses Vorderlicht und ein rotes Rücklicht. Blinkende Lichter sind als vorgeschriebene Fahrzeugbeleuchtung nicht zulässig.
Zudem müssen die Fahrzeuge über die erforderlichen Bremsen und eine akustische Warnvorrichtung verfügen. Wer einen E-Scooter kauft, sollte deshalb unbedingt darauf achten, dass es die Schweizer Vorschriften erfüllt.

Welche Bussen drohen bei Verstössen?

Wer die Verkehrsregeln missachtet, muss mit einer Busse rechnen. Für typische Verstösse gelten unter anderem folgende Ansätze:

  • Unerlaubtes Fahren auf dem Trottoir: 40 Franken
  • Zu zweit auf dem E-Trottinett fahren: 20 Franken
  • Freihändig fahren: 20 Franken
  • Rotlicht missachten (einfacher Fall): 60 Franken
  • Vortritt am Fussgängerstreifen nicht gewähren (einfacher Fall): 40 Franken
Bei schwerwiegenderen Verstössen, etwa Alkohol am Steuer, Fahren ohne erforderlichen Führerausweis oder mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug, können statt einer einfachen Ordnungsbusse weitergehende Verfahren und Sanktionen folgen.

Unfallgefahr mit E-Trottinetten nicht unterschätzen

E-Trottinette wirken unkompliziert, bergen jedoch erhebliche Unfallrisiken. Besonders die kleinen Räder können bei Schlaglöchern, Randsteinen, Tramschienen oder unebenen Strassen zum Problem werden.
Die BFU empfiehlt deshalb, vor der ersten Fahrt auf einem sicheren Gelände zu üben, einen Helm zu tragen und auf Alkohol zu verzichten.
Auch gut sichtbare Kleidung und eine vorausschauende Fahrweise können helfen, Unfälle zu vermeiden.
Quelle der Nachricht: BFU / ASTRA

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