Header Logo

Polizei

ticker

Aargau
Appenzell-Innerrhoden
Appenzell-Ausserrhoden
Basel-Landschaft
Basel-Stadt
Bern
Fribourg
Genf
Glarus
Graubünden
Jura
Luzern
Neuenburg
Nidwalden
Obwalden
Schaffhausen
Schwyz
Solothurn
St.Gallen
Thurgau
Tessin
Uri
Waadt
Wallis
Zug
Zürich
Fürstentum Liechtenstein
Automundo Automundo.Ch
Canton Icon

Ellikon an der Thur ZH – Gemeinde erlässt allgemeines Feuerverbot

Redaktion Polizeiticker Schweiz

Nächster ❯

Ein Feuer brennt in einem Metalbehälter und Holzscheite befinden sich in den Flammen. Die Dunkelheit umgibt das Bild.
Symbolbild (Bildquelle: Chloé Dupré auf Pixabay)

Die Gemeinde Ellikon an der Thur verschärft wegen der anhaltenden Trockenheit die Schutzmassnahmen. Ab Samstagmittag gilt auf dem gesamten Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot.

In der Gemeinde Ellikon an der Thur gilt ab Samstag, 18. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf ein allgemeines Feuerverbot.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit, der damit verbundenen erheblichen Brandgefahr sowie im Hinblick auf den bevorstehenden Nationalfeiertag hat der Gemeinderat entschieden, auf dem gesamten Gemeindegebiet ein allgemeines Feuerverbot zu erlassen.

Das allgemeine Feuerverbot umfasst insbesondere folgende Verbote:

  • Entfachen von offenem Feuer im Freien. Dies gilt auch für eingerichtete Feuerstellen, Feuerschalen und Einweggrills sowie für Feuer auf Balkonen, Terrassen, in Gärten und auf Grillplätzen.
  • Grillieren mit holz- oder kohlebefeuerten Grillgeräten auf öffentlichem und privatem Grund.
  • Unkrautbekämpfung mit Abflammgeräten jeglicher Art.
  • Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Zigaretten, anderen Raucherwaren sowie Streichhölzern.
  • Steigenlassen von Himmelslaternen, Ballonen mit Wunderkerzen sowie Glücks-, Wunsch- oder ähnlichen Laternen.
  • Abbrennen von Feuerwerk.
  • Entfachen von Höhenfeuern.
  • Anzünden von Fackeln.
Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills bleibt erlaubt. Dabei ist jedoch grösste Vorsicht geboten, um jede Brandgefahr zu vermeiden.
Das allgemeine Feuerverbot gilt bis auf Widerruf. Über dessen Aufhebung informiert die Gemeinde zu gegebener Zeit.

Rechtliche Grundlage

Gemäss § 18 der kantonalen Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB) kann bei einer besonderen Gefahrenlage, insbesondere bei Dürre oder grosser Trockenheit, das Entzünden von offenem Feuer oder das Abbrennen von Feuerwerk allgemein verboten werden.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis sowie für das verantwortungsbewusste Verhalten und den Beitrag zur Verhinderung von Bränden.
Quelle der Nachricht: Gemeinde Ellikon an der Thur

Kategorien:

Zürich
Wetter

Nächster ❯

Falsch Parker Ad Banner
zuerich