Luzern

Escholzmatt-Marbach LU – Verantwortlichkeit bei tödlichem Brand nicht eruierbar

Die abgebrannte Liegenschaft in Wiggen.
Die abgebrannte Liegenschaft in Wiggen. (Bildquelle: Luzerner Polizei)

Im vergangenen Januar ist in Wiggen ein Wohnhaus komplett niedergebrannt. Drei Kinder sind dabei verstorben (wir berichteten). Gemäss Abklärungen der Brandermittler der Luzerner Polizei brach das Feuer aufgrund einer Fahrlässigkeit aus. Wer diese Fahrlässigkeit zu verantworten hat, konnte nicht eruiert werden.

Beim Brand im Januar sind in Wiggen drei Kinder verstorben (unsere Melddungen vom 22. Januar 2024 und vom 5. Februar 2024) sowie zwei erwachsene Personen verletzt worden.

Beim Brand starben drei Kinder.
Beim Brand starben drei Kinder. (Bildquelle: Luzerner Polizei)

Die Brandermittler der Luzerner Polizei haben festgestellt, dass das Feuer im Hauskehricht in der Küche des Hauses ausgebrochen ist. Was konkret zum Feuer geführt hat, konnte nicht geklärt werden. Für eine Brandstiftung bestehen keinerlei Anzeichen, weshalb von einer Fahrlässigkeit im Umgang mit Hauskehricht ausgegangen wird.

Wer diese Fahrlässigkeit zu verantworten hat, konnte nicht eruiert werden. Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die entsprechende Strafuntersuchung eingestellt.

Quelle der Polizeinachricht: Luzerner Polizei