Beim Brand im Januar sind in Wiggen drei Kinder verstorben (unsere Melddungen vom 22. Januar 2024 und vom 5. Februar 2024) sowie zwei erwachsene Personen verletzt worden.
Die Brandermittler der Luzerner Polizei haben festgestellt, dass das Feuer im Hauskehricht in der Küche des Hauses ausgebrochen ist. Was konkret zum Feuer geführt hat, konnte nicht geklärt werden. Für eine Brandstiftung bestehen keinerlei Anzeichen, weshalb von einer Fahrlässigkeit im Umgang mit Hauskehricht ausgegangen wird.
Wer diese Fahrlässigkeit zu verantworten hat, konnte nicht eruiert werden. Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die entsprechende Strafuntersuchung eingestellt.
Quelle der Polizeinachricht: Luzerner Polizei