Die Gemeinde Fällanden hat wegen der anhaltenden Trockenheit ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot erlassen. Das Verbot gilt seit Freitagmittag auf dem gesamten Gemeindegebiet bis auf Widerruf.
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen hohen Brandgefahr hat der Gemeinderat Fällanden per Freitag, 17. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein generelles Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet erlassen.
Das Verbot gilt bis auf Widerruf.
Bereits seit dem 26. Juni 2026 besteht im Kanton Zürich ein Feuerverbot in Wäldern und in Waldesnähe. Sowohl in Wäldern als auch auf Wiesen, Feldern, Böschungen und entlang von Hecken herrscht grosse Trockenheit. Bereits kleinste Funken können Brände auslösen.
Zum Schutz von Mensch, Natur und Sachwerten hat der Gemeinderat deshalb zusätzliche Massnahmen beschlossen.
Das Verbot umfasst:
- Kein Entfachen von offenem Feuer im Freien, auch nicht an offiziellen Feuerstellen.
- Kein Grillieren mit Holz oder Holzkohle.
- Keine Höhenfeuer.
- Kein Entzünden von Feuer auf Balkonen, Dachterrassen und Gartensitzplätzen.
- Kein Abbrennen von Feuerwerk, einschliesslich Kleinfeuerwerk.
- Kein Steigenlassen von Himmelslaternen und ähnlichen Fluggeräten.
Weiterhin erlaubt
Das Grillieren mit Gas- oder Elektrogrills bleibt auf Balkonen und Gartensitzplätzen erlaubt, sofern keine anderslautenden Vorschriften der Hausverwaltung bestehen. Dabei ist erhöhte Vorsicht geboten. Die Geräte sollten auf einem kippsicheren und feuerfesten Untergrund betrieben werden.
Missachtung des Verbots
Verstösse gegen das Feuer- und Feuerwerksverbot werden gemäss den geltenden feuerpolizeilichen Bestimmungen geahndet und können zu einer Verzeigung bei der zuständigen Untersuchungsbehörde führen.
Der Gemeinderat dankt der Bevölkerung für das Verständnis und die Unterstützung beim Schutz von Mensch, Tier und Umwelt.
Quelle der Nachricht: Gemeinde Fällanden

