Am Sonntag, 29. November 2026, entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über die Feuerwerksinitiative. Sie verlangt ein weitgehendes Verbot von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern. Besonders für private Feuerwerke an Silvester und am 1. August könnte sich damit einiges ändern.
Feuerwerk gehört für viele Menschen traditionell zum Schweizer Nationalfeiertag und zum Jahreswechsel. Doch die lauten Knallgeräusche sorgen regelmässig für Diskussionen. Neben der Belastung für Tiere und Menschen stehen auch Verletzungen, Brände und Umweltverschmutzung im Mittelpunkt.
Mit der Volksinitiative «Für eine Einschränkung von Feuerwerk» sollen künftig schweizweit einheitliche Regeln geschaffen werden.
Was soll beim Feuerwerk verboten werden?
Die Initiative verlangt, den Verkauf und die Verwendung von Feuerwerkskörpern zu verbieten, die Lärm erzeugen.
Damit wären insbesondere laute Knallkörper und andere lärmerzeugende Feuerwerksartikel betroffen. Welche Feuerwerkskörper genau unter das Verbot fallen würden, müsste bei einer Annahme noch gesetzlich festgelegt werden.
Nicht jedes Feuerwerk soll verschwinden. Lärmarme Varianten wie herkömmliche Vulkane oder bengalische Feuer sollen nach dem Willen der Initianten weiterhin erlaubt bleiben.
Was wäre künftig noch erlaubt?
Voraussichtlich weiterhin erlaubt:
- Lärmarme Feuerwerkskörper wie Vulkane
- Bengalische Feuer
- Bewilligte Feuerwerke bei Anlässen von überregionaler Bedeutung
Künftig grundsätzlich verboten:
- Verkauf von lärmerzeugenden Feuerwerkskörpern
- Privates Abbrennen von lautem Feuerwerk
- Laute Knallkörper ohne entsprechende Ausnahmebewilligung
Die genaue Abgrenzung müsste nach einer Annahme durch die Gesetzgebung geregelt werden.
Ausnahmen für öffentliche Feuerwerke vorgesehen
Auch bei einer Annahme der Initiative könnten grössere Feuerwerke weiterhin stattfinden. Die Kantone sollen die Möglichkeit erhalten, für Anlässe von überregionaler Bedeutung Ausnahmebewilligungen zu erteilen. Denkbar wären beispielsweise öffentliche Veranstaltungen zum Nationalfeiertag oder grössere Volksfeste.
Privatpersonen dürften an solchen Veranstaltungen allerdings nicht selbst lärmerzeugendes Feuerwerk abbrennen.
Bundesrat und Parlament lehnen die Initiative ab
Der Bundesrat und das Parlament empfehlen, die Feuerwerksinitiative abzulehnen.
Sie argumentieren, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern bereits heute umfassend geregelt ist. Kantone und Gemeinden können den Verkauf und die Verwendung zusätzlich einschränken oder verbieten.
Die Belastungen durch Feuerwerk seien zudem hauptsächlich auf wenige Tage im Jahr begrenzt.
Die Initianten sehen hingegen Handlungsbedarf. Sie wollen Menschen, Tiere und die Umwelt besser vor Lärm, Luftschadstoffen, Abfall sowie den Gefahren von Unfällen und Bränden schützen.
Was passiert bei einer Annahme?
Sollte die Schweizer Stimmbevölkerung der Initiative am 29. November 2026 zustimmen, würde das Verbot nicht automatisch am folgenden Tag gelten.
Zunächst müssten die zuständigen Behörden die neuen Verfassungsbestimmungen durch entsprechende gesetzliche Regelungen umsetzen. Dabei wäre auch festzulegen, welche Feuerwerkskörper als lärmerzeugend gelten und welche Ausnahmen zulässig sind.
Ein konkreter Termin für das Inkrafttreten eines möglichen Verbots steht deshalb noch nicht fest.
Bis dahin gelten weiterhin die bestehenden Vorschriften von Bund, Kantonen und Gemeinden.
Quelle der Nachricht: Schweizerischer Bundesrat, Bundeskanzlei