Thurgau

Frauenfeld TG - Wahlfälschung – Anklageerhebung

Im Kanton Thurgau kommt es wegen Wahlfälschung zu einer Anklage.
Im Kanton Thurgau kommt es wegen Wahlfälschung zu einer Anklage. (Bildquelle: Kantonspolizei Thurgau)

Nach Abschluss der Strafuntersuchung erhebt die Staatsanwaltschaft gegen den ehemaligen Stadtschreiber der Stadt Frauenfeld Anklage wegen qualifizierter Wahlfälschung.

Im Zusammenhang mit den Grossratswahlen vom 15. März 2020 in der Stadt Frauenfeld konnte die am 2. April 2020 von der Staatsanwaltschaft Thurgau eröffnete Strafuntersuchung zwischenzeitlich abgeschlossen werden. Basierend auf den Untersuchungserkenntnissen hat die Staatsanwaltschaft am 24. März 2021 gegen den ehemaligen Stadtschreiber der Stadt Frauenfeld Anklage erhoben. Die Anklage erfolgte beim Bezirksgericht Frauenfeld und dem ehemaligen Stadtschreiber wird der Tatbestand der qualifizierten Wahlfälschung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingt vollziehbare Freiheitsstrafe von 15 Monaten und eine Busse in der Höhe von Fr. 3'000.--.

Der Beschuldigte bestreitet die Vorwürfe. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.