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Fussgängerstreifen in der Schweiz – Wer hat wirklich Vortritt?

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Eine Person überquert einen gelben Zebrastreifen, trägt schwarze Hosen und weiße Turnschuhe. Sichtbar ist nur der untere Teil des Körpers.
Symbolbild (Bildquelle: Mâide Arslan by Pexels)

Am Fussgängerstreifen haben Fussgänger grundsätzlich Vortritt. Doch gilt das auch, wenn jemand noch am Strassenrand wartet? Müssen Autos immer anhalten und welche Regeln gelten für Velos, E-Bikes und E-Trottinette?

Wann haben Fussgänger am Fussgängerstreifen Vortritt?

In der Schweiz haben Fussgängerinnen und Fussgänger auf einem Fussgängerstreifen ohne Ampel grundsätzlich Vortritt gegenüber Fahrzeugen. Das gilt nicht erst, wenn sie den Streifen bereits betreten haben. Auch wer davor wartet und erkennbar die Strasse überqueren möchte, ist vortrittsberechtigt.
Gemäss Artikel 6 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) müssen Fahrzeuglenkende ihre Geschwindigkeit rechtzeitig reduzieren und nötigenfalls anhalten. Fussgänger müssen also nicht erst einen Fuss auf die Fahrbahn setzen, um Vortritt zu erhalten. Entscheidend ist, dass ihre Absicht, die Strasse zu überqueren, klar erkennbar ist.

Dürfen Fussgänger ihren Vortritt erzwingen?

Nein. Auch auf dem Fussgängerstreifen gilt keine uneingeschränkte Vortrittsberechtigung. Fussgänger dürfen die Fahrbahn nicht unvermittelt betreten, wenn ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig anhalten könnte. Sie müssen sich vor dem Überqueren vergewissern, dass die Strasse sicher betreten werden kann.
Eine Person in dunkler Kleidung überquert einen gelben Zebrastreifen vor einem stehenden Auto. Der Straßenrand ist gepflastert.
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)
Ein bestimmter Mindestabstand zwischen Fahrzeug und Fussgängerstreifen ist gesetzlich nicht festgelegt. Entscheidend ist, ob das Fahrzeug ohne gefährliches Brems- oder Ausweichmanöver anhalten kann.

Haben Fussgänger vor einem Tram Vortritt?

Eine wichtige Ausnahme betrifft die Strassenbahn: Auf einem Fussgängerstreifen ohne Verkehrsregelung haben Fussgänger gegenüber einem Tram keinen Vortritt.
Der Grund liegt unter anderem im langen Bremsweg und darin, dass Trams nicht ausweichen können. Bei Ampeln gelten die jeweiligen Lichtsignale. Fussgänger sollten sich deshalb nicht allein auf die Markierung des Fussgängerstreifens verlassen.

Fussgängerstreifen mit Mittelinsel: Wer muss warten?

Ist ein Fussgängerstreifen durch eine Verkehrsinsel unterteilt, gilt jede Hälfte rechtlich als eigenständiger Fussgängerstreifen. Das bedeutet, dass Fahrzeuge auf der gegenüberliegenden Fahrbahnhälfte nicht in jedem Fall bereits anhalten müssen, wenn jemand erst den ersten Teil des Übergangs betritt.
Sobald sich die Person auf der Mittelinsel befindet und erkennbar weitergehen möchte, muss ihr auf dem nächsten Teil des Übergangs Vortritt gewährt werden. Für Lenkerinnen und Lenker ist dennoch besondere Vorsicht geboten, da Fussgänger die Fahrbahn häufig ohne längere Unterbrechung überqueren möchten.

Dürfen Velos und E-Bikes über den Fussgängerstreifen fahren?

Ja. Velofahrende dürfen einen Fussgängerstreifen grundsätzlich fahrend überqueren. Allerdings haben sie dabei gegenüber dem übrigen Fahrzeugverkehr keinen Vortritt. Das gilt auch für Personen auf E-Bikes.
Wer hingegen absteigt und sein Velo oder E-Bike über den Fussgängerstreifen schiebt, gilt als Fussgänger und hat grundsätzlich Vortritt. Gerade an viel befahrenen Strassen ist das Absteigen deshalb häufig die sicherere Lösung.

Was gilt für E-Trottinette und Trottinette?

Hier gibt es einen wichtigen Unterschied. Gewöhnliche Trottinette ohne Motor zählen zu den fahrzeugähnlichen Geräten. Werden sie als Verkehrsmittel verwendet, gelten für sie beim Überqueren eines Fussgängerstreifens grundsätzlich die Vortrittsregeln für Fussgänger. Sie dürfen die Fahrbahn dabei nur im Schritttempo überqueren.
Anders sieht es bei motorisierten E-Trottinetten beziehungsweise E-Scootern aus. Wer mit einem E-Trottinett über den Fussgängerstreifen fährt, hat gegenüber dem übrigen Verkehr keinen Fussgängervortritt. Erst wenn die Person absteigt und das E-Trottinett schiebt, gelten die entsprechenden Vortrittsregeln.

Was gilt an Fussgängerstreifen mit Ampeln?

Ist ein Fussgängerstreifen durch Lichtsignale geregelt, müssen Fussgänger und Fahrzeuglenkende die jeweiligen Ampeln beachten. Bei Rot dürfen Fussgänger die Fahrbahn nicht betreten. Zeigt die Fussgängerampel Grün, dürfen sie die Strasse überqueren.
Eine rote Fußgängerampel zeigt an, dass der Verkehr gestoppt werden muss. Im Hintergrund sind kahle Bäume zu sehen.
Symbolbild (Bildquelle: Markus Winkler von Pixabay)
Wer den Fussgängerstreifen noch bei Grün betreten hat und sich beim Wechsel auf Rot bereits auf der Fahrbahn befindet, darf die Überquerung fortsetzen. Abbiegende Fahrzeuge müssen ausserdem auf Fussgänger achten, die gleichzeitig Grün haben und die Querstrasse überqueren.

Müssen Fussgänger immer den Fussgängerstreifen benutzen?

Fussgänger müssen einen vorhandenen Fussgängerstreifen, eine Überführung oder eine Unterführung benutzen, wenn sich diese weniger als 50 Meter entfernt befinden. Ist kein entsprechender Übergang vorhanden, darf die Strasse grundsätzlich auch an anderer Stelle überquert werden. Ausserhalb eines Fussgängerstreifens haben Fussgänger jedoch grundsätzlich keinen Vortritt gegenüber Fahrzeugen.
Besondere Regeln gelten unter anderem in Begegnungszonen, in denen Fussgänger gegenüber Fahrzeugen vortrittsberechtigt sind.

Welche Busse droht, wenn Autofahrer den Vortritt missachten?

Wer Fussgängern am Fussgängerstreifen den vorgeschriebenen Vortritt nicht gewährt, muss in der Schweiz bei einem einfachen Verstoss mit einer Ordnungsbusse von 140 Franken rechnen. Wird eine Person konkret gefährdet oder kommt es zu einem Unfall, können weitergehende strafrechtliche Konsequenzen folgen.
Auch Fussgänger können gegen Verkehrsregeln verstossen, beispielsweise wenn sie ein Rotlicht missachten oder die Fahrbahn unvorsichtig betreten.

Besondere Vorsicht bei Kindern und älteren Menschen

Gerade bei Kindern ist besondere Aufmerksamkeit erforderlich. Sie können Geschwindigkeiten und Entfernungen oft noch nicht zuverlässig einschätzen. Auch ältere Menschen benötigen unter Umständen mehr Zeit, um die Fahrbahn zu überqueren.
Lenkerinnen und Lenker sollten deshalb ihre Geschwindigkeit frühzeitig anpassen, aufmerksam bleiben und ausreichend Abstand halten.
Quelle der Nachricht: BFU / ASTRA

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