Gegen 05:00 Uhr war ein Autofahrer auf der Schaanerstrasse in Richtung Schaan unterwegs. Dabei kollidierte er mit seinem Fahrzeug mit einem Reh, welches die Strasse überquerte. Das Wildtier rannte im Anschluss von der Unfallstelle weg und der Fahrzeuglenker setzte seine Fahrt fort. Am Fahrzeug entstand Sachschaden.
Angefahrene Wildtiere müssen gemeldet werden
Wenn ein Fahrzeuglenker ein Wildtier anfährt, so ist es seine Pflicht unverzüglich die Landespolizei zu informieren und auf den aufgebotenen Wildhüter zu warten. In einem solchen Fall hat eine Kollision mit einem Wildtier keine rechtlichen Konsequenzen. Verlässt man allerdings die Unfallstelle ohne die Landespolizei zu verständigen, so wird dies als pflichtwidriges Verhalten geahndet (Art. 47 SVG) und zur Anzeige gebracht. Dies kann eine Busse bis zu Fr. 20‘000 nach sich ziehen.
Quelle: lpfl