Bussen- und Strafenkatalog für Fahren in angetrunkenem Zustand
Eine Auskunftsperson meldete der Kantonalen Notrufzentrale St.Gallen, dass ein Auto in ein Brückengeländer an der Lerchenstrasse geprallt sei und sich von der Unfallstelle entfernt habe. Eine Patrouille der Kantonspolizei St.Gallen konnte nach einer sofort eingeleiteten Fahndung eine 50-jährige Frau an ihrem Wohnort antreffen. Sie wurde als fahrunfähig eingestuft. Gemäss jetzigen Erkenntnissen fuhr die 50-Jährige mit ihrem Auto auf der Andwilerstrasse und bog in die Lerchenstrasse ab.
Dabei überquerte sie mit ihrem Auto das rechtsseitige Trottoir und prallte in das Brückengeländer beim Chellenbach. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, setzte die 50-Jährige die Fahrt fort. Die Kantonspolizei St.Gallen verfügte die Entnahme einer Blut- und Urinprobe. Ihr wurde der Führerausweis auf der Stelle abgenommen. Sie wird bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen zur Anzeige gebracht. Es entstand Sachschaden von mehreren tausend Franken.
Quelle der Polizeinachricht: Kapo SG