Eine Geschwindigkeitsmessanlage hat in Hallau einen Töff mit brutto 177 km/h bei erlaubten 80 km/h erfasst. Die Schaffhauser Polizei konnte den verantwortlichen Lenker in den folgenden Wochen ermitteln. Sein Führerausweis wurde eingezogen und der Töff sichergestellt.
Am Samstagabend (23.05.2026), kurz nach 19:00 Uhr, wurde in Hallau ein Motorrad mit brutto 177 km/h von einer semistationären Geschwindigkeitsmessanlage auf der Neunkircherstrasse in Richtung Neunkirch erfasst.
Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit an der genannten Örtlichkeit beträgt 80 km/h. Nach Abzug der Sicherheitsmarge überschritt der Lenker die Geschwindigkeit ausserorts folglich um 90 km/h.
Die Schaffhauser Polizei ermittelte in den darauffolgenden Wochen den verantwortlichen Lenker. Es handelt sich um einen im Kanton Schaffhausen wohnhaften Deutschen.
Am Mittwoch, 12.08.2026, wurde der fragliche Lenker im Auftrag der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Verkehrsabteilung, an seinem Wohnort angehalten und der Zentralen Polizeistation Schaffhausen zugeführt.
Seine Fahrberechtigung für sämtliche Führerausweiskategorien wurde ihm vorläufig aberkannt und sein Führerausweis eingezogen. Das Tatfahrzeug wurde sichergestellt.
Der Schnellfahrer hat sich wegen qualifiziert grober Verletzung der Verkehrsregeln (Raserdelikt) vor der Staatsanwaltschaft Schaffhausen, Verkehrsabteilung, zu verantworten.
Quelle der Polizeinachricht: Schaffhauser Polizei

