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Handy am Steuer in der Schweiz – Was ist erlaubt, was verboten?

Redaktion Polizeiticker Schweiz

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Ein Mann sitzt auf dem Fahrersitz eines Autos und hält ein Smartphone in der Hand. Das Lenkrad ist ebenfalls sichtbar.
(Symbolbild) (Bildquelle: created by freepik)

Ein kurzer Blick aufs Handy, eine WhatsApp-Nachricht an der roten Ampel oder ein Telefonat mit Freisprechanlage – bereits wenige Sekunden Ablenkung können eine Busse oder sogar einen Führerausweisentzug zur Folge haben. Doch was ist beim Autofahren in der Schweiz wirklich erlaubt?

Wer in der Schweiz ein Fahrzeug lenkt, muss seine Aufmerksamkeit jederzeit dem Strassenverkehr widmen. Das schreibt Artikel 3 der Verkehrsregelnverordnung (VRV) vor. Nicht jede Berührung des Handys ist automatisch verboten. Entscheidend ist, ob eine Tätigkeit die Bedienung des Fahrzeugs erschwert oder die Aufmerksamkeit vom Verkehrsgeschehen ablenkt.
Die rechtlichen Konsequenzen können deshalb unterschiedlich ausfallen. Während für das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung eine feste Ordnungsbusse vorgesehen ist, können andere Formen der Handynutzung deutlich schwerere Folgen haben.

Telefonieren am Steuer: 100 Franken Busse

Wer während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, muss in der Schweiz mit einer Ordnungsbusse von 100 Franken rechnen. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Gespräch nur kurz dauert. Das Telefonieren mit dem Handy am Ohr beeinträchtigt die Verfügbarkeit der Hände und kann die sichere Fahrzeugbedienung erschweren.
Eine Frau lenkt ein Auto und spricht dabei in ein Smartphone, was eine Ablenkung darstellt.
(Symbolbild) (Bildquelle: Drazen Zigic von Freepik)
Auch das Einklemmen des Mobiltelefons zwischen Kopf und Schulter ist nicht erlaubt. Bei einer erheblichen Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer können über die gewöhnliche Ordnungsbusse hinaus weitere Sanktionen folgen.

Ist Telefonieren mit Freisprechanlage erlaubt?

Grundsätzlich ja. Wer über eine Freisprechanlage telefoniert, darf das Gespräch während der Fahrt führen, solange die Aufmerksamkeit für den Verkehr gewährleistet bleibt. Allerdings bedeutet eine Freisprecheinrichtung keinen Freipass. Auch ein Gespräch ohne Handy in der Hand kann ablenken.
Ist eine Lenkerin oder ein Lenker durch das Gespräch so stark beansprucht, dass die erforderliche Aufmerksamkeit fehlt, kann dies ebenfalls eine Verkehrsregelverletzung darstellen. Besonders anspruchsvolle Gespräche sollten deshalb auf einen Zeitpunkt verschoben werden, an dem das Fahrzeug sicher abgestellt ist.

WhatsApp und SMS während der Fahrt: Welche Strafen drohen?

Das Lesen oder Schreiben von WhatsApp-Nachrichten und SMS gehört zu den besonders riskanten Formen der Handynutzung am Steuer. Wer während der Fahrt Nachrichten verfasst, richtet seine Aufmerksamkeit über längere Zeit auf das Display und kann dadurch wichtige Verkehrssituationen übersehen.
Das Bundesgericht hat das Schreiben einer SMS während der Fahrt in einem Fall als grobe Verkehrsregelverletzung beurteilt. Je nach Schwere des Verstosses drohen nicht nur Bussen, sondern auch Geldstrafen, ein Führerausweisentzug oder in besonders schweren Fällen eine Freiheitsstrafe.

Handy an der roten Ampel: Darf man Nachrichten lesen?

Eine häufige Frage betrifft die Handynutzung bei Rotlicht. Schliesslich steht das Fahrzeug während dieser Zeit still. Doch eine rote Ampel bedeutet nicht automatisch, dass das Handy uneingeschränkt bedient werden darf.
Auch beim verkehrsbedingten Anhalten müssen Lenkerinnen und Lenker das Verkehrsgeschehen im Blick behalten und rechtzeitig auf Veränderungen reagieren können. Wer sich während einer Rotphase intensiv mit dem Handy beschäftigt, riskiert deshalb rechtliche Konsequenzen, insbesondere wenn dadurch die Aufmerksamkeit beeinträchtigt wird.

Handy im Stau: Ist die Nutzung erlaubt?

Auch im Stau kommt es auf die jeweilige Verkehrssituation an. Bei Stop-and-go-Verkehr müssen Lenkerinnen und Lenker jederzeit damit rechnen, dass sich die Fahrzeugkolonne wieder in Bewegung setzt. Die Aufmerksamkeit muss deshalb weiterhin dem Verkehr gelten.
Wer in dieser Situation Nachrichten schreibt oder längere Zeit auf das Handy schaut, kann gegen die Verkehrsregeln verstossen. Ein vollständiger Stillstand bedeutet nicht automatisch, dass sämtliche Formen der Handynutzung erlaubt sind. Massgebend bleiben die konkreten Umstände und die Pflicht, das Fahrzeug sicher zu beherrschen.
Wer sein Handy ausführlich bedienen möchte, sollte das Fahrzeug also besser an einem geeigneten Ort abstellen.

Handy als Navigationsgerät: Was ist erlaubt?

Ein Smartphone darf grundsätzlich als Navigationsgerät verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Navigation die sichere Fahrzeugbedienung nicht beeinträchtigt. Eine geeignete Halterung kann dabei helfen, das Gerät sicher zu positionieren.
In einem Auto zeigt ein Smartphone-Navigationsgerät den Weg, während der Fahrer das Lenkrad hält. Es ist abends oder früh morgens, erkennbar an der dunklen Beleuchtung.
Symbolbild (Bildquelle: Maksim Goncharenok by Pexels)
Kurze Blicke auf eine Navigationsanzeige sind nicht automatisch verboten. Problematisch wird es jedoch, wenn Lenkerinnen und Lenker während der Fahrt längere Zeit auf das Display schauen oder komplizierte Eingaben vornehmen.
Die Eingabe einer neuen Zieladresse oder die längere Suche nach einer Route sollte deshalb vor Fahrtbeginn oder bei sicher abgestelltem Fahrzeug erfolgen. Auch ein fest eingebautes Navigations- oder Multimediasystem darf nicht so bedient werden, dass die Aufmerksamkeit für den Verkehr verloren geht.

Kurzer Blick aufs Handy kann laut Bundesgericht erlaubt sein

Dass nicht jeder kurze Blick auf das Mobiltelefon automatisch strafbar ist, zeigt ein Bundesgerichtsurteil aus dem Jahr 2023. Eine Automobilistin hatte ihr Handy während der Fahrt kurz in der Hand gehalten und mithilfe der Gesichtserkennung entsperrt. Dabei blickte sie für etwa ein bis zwei Sekunden auf das Gerät. Die Frau war bei guten Strassen- und Sichtverhältnissen unterwegs. Eine Hand blieb am Lenkrad.
Das Bundesgericht hob ihre Verurteilung auf. Unter den konkreten Umständen sei nicht nachgewiesen gewesen, dass die Fahrzeugbedienung erschwert oder die erforderliche Aufmerksamkeit beeinträchtigt worden war. Das Urteil bedeutet allerdings nicht, dass kurze Blicke aufs Handy generell erlaubt sind. Entscheidend bleibt die jeweilige Situation.

Drei Sekunden Ablenkung: Führerausweisentzug bestätigt

In einem anderen Fall kam das Bundesgericht zu einer deutlich strengeren Beurteilung. Ein Autofahrer hatte während der Fahrt sein Handy in der Hand gehalten, um die Musik zu wechseln. Dabei blickte er rund drei Sekunden auf das Display.
Das Gericht stellte fest, dass der Lenker während dieser Zeit seine Aufmerksamkeit nicht ausreichend dem Verkehr gewidmet hatte. Bei einer Geschwindigkeit von etwa 50 km/h legte er in diesen drei Sekunden rund 40 Meter zurück. Das Bundesgericht bestätigte die Beurteilung als Verkehrsregelverletzung und die daraus folgenden administrativen Konsequenzen.
Die beiden Fälle zeigen: Nicht allein die Dauer eines Blicks entscheidet, sondern auch die Verkehrssituation und das konkrete Verhalten.

Wann droht wegen des Handys ein Führerausweisentzug?

Bei einem einfachen Verstoss, etwa dem Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, bleibt es häufig bei der Ordnungsbusse von 100 Franken. Anders sieht es aus, wenn die Ablenkung zu einer erhöhten Gefährdung führt oder als mittelschwere beziehungsweise schwere Verkehrsregelverletzung eingestuft wird. Dann kann zusätzlich zum Strafverfahren ein Administrativverfahren beim Strassenverkehrsamt folgen.
Je nach Schwere und Vorgeschichte kommen insbesondere folgende Konsequenzen infrage:
  • Bei einer leichten Widerhandlung kann eine Verwarnung oder unter bestimmten Voraussetzungen ein Führerausweisentzug erfolgen.
  • Bei einer mittelschweren Widerhandlung beträgt die Mindestentzugsdauer grundsätzlich einen Monat.
  • Bei einer schweren Widerhandlung beträgt die Mindestentzugsdauer grundsätzlich drei Monate.
Bei wiederholten Verkehrsregelverletzungen können längere Entzugsdauern gelten.

Handy am Steuer – Auch Versicherungen können reagieren

Die Folgen einer Ablenkung beschränken sich nicht immer auf Bussen oder den Führerausweisentzug. Kommt es aufgrund der Handynutzung zu einem Unfall, können auch versicherungsrechtliche Konsequenzen entstehen. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) weist darauf hin, dass die Unfallversicherung bei grobfahrlässigem Verhalten unter bestimmten Voraussetzungen Leistungen kürzen kann. Entscheidend sind dabei die konkreten Umstände des Unfalls und die anwendbaren Versicherungsbestimmungen.
Grundsätzlich gilt somit: Lenkerinnen und Lenker müssen ihr Fahrzeug jederzeit beherrschen und dem Strassenverkehr die erforderliche Aufmerksamkeit schenken.
Quelle der Polizeinachricht: BFU

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