Am Mittwoch, 23. Oktober 2024, stellte die Appenzell Ausserrhoder Wildhut Wolfsrisse im Gebiet Bömmeli, Gemeinde Hundwil, fest. Die drei gerissenen Nutztiere, zwei Ziegen und ein Schaf, waren nicht durch Herdenschutzmassnahmen geschützt. Die Ausserrhoder Tierhaltenden wurden mit einem SMS-Alarm über die Wolfspräsenz informiert. Ob es sich um den gleichen Wolf handelt, der bereits im Laufe des Sommers zahlreiche Nutztiere gerissen hat, ist nicht bekannt. Dazu können erst die Ergebnisse der DNA-Analyse Auskunft geben.
Wölfe müssen mehrere Schäden an Nutztieren in geschützten Herden verursachen, bevor ein Abschuss erwägt werden kann. Dies sieht die eidgenössische Jagdgesetzgebung vor. Für die Nutztierrisse in Appenzell Ausserrhoden sind diese Voraussetzungen noch nicht erfüllt.
Die wiederholten Wolfsbeobachtungen und Nutztierrisse im Appenzellerland weisen auf einen Einzelwolf hin. In zwei Fällen eindeutig nachgewiesen ist ein männliches Tier M437. Männliche Wölfe legen weite Strecken zurück, in der Regel auf der Suche nach einem Geschlechtspartner. Ein zweiter Wolf wurde nie beobachtet. Es gibt somit keinerlei Hinweise auf eine Paar- oder Rudelbildung.
Aufgrund der aktuellen Situation mit der Präsenz des Wolfes im Appenzellerland ist auf eine sachgerechte Zaunführung für Weidetiere sehr grossen Wert zu legen. Auf den kommenden Spätherbst und Winter hin ist zu beachten, dass Schafe nicht uneingezäunt auf Winterweiden gelassen werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass Schnee die Wirkung von elektrischen Einzäunungen massiv hemmt und die Weidetiere damit nicht wirkungsvoll geschützt werden können. Tierhaltende haben die Möglichkeit, sich zu den notwendigen Herdenschutzmassnahmen zu informieren. Das kantonale Amt für Landwirtschaft betreut die Herdenschutzfachstelle.
Quelle der Nachricht: Kanton AR