(Symbolbild) (Bildquelle: Kantonspolizei Wallis)
Das aufgrund von Enthüllungen in verschiedenen Medien eröffnete Strafverfahren bezüglich problematischer Verhaltensweisen in der Theatergruppe Interface, wurde teilweise eingestellt; die restliche Untersuchung wird fortgegesetzt.
Zur Erinnerung
Nach Enthüllungen in verschiedenen Medien eröffnete die Staatsanwaltschaft des Kantons Wallis im Januar 2021 eine Strafuntersuchung gegen zwei
Gründungsmitglieder der Theatergruppe Interface. Bei den zu untersuchenden strafbaren Handlungen gegen das Vermögen ging es in erster Linie um
Betrug und Verstöße gegen das Sozialversicherungsgesetz. Bezüglich den allfälligen strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität wurden die
Straftatbestände sexuelle Nötigung (Art. 189 StGB) und Vergewaltigung
(Art. 190 StGB) untersucht.
Ermittlungen und teilweise Einstellung
Im Verlauf des Jahres 2021 wurden zahlreiche Massnahmen durchgeführt
(Verhaftungen, Hausdurchsuchungen, Beschaffung von Dokumenten, Einvernahmen, Analysen usw.).
Die Ermittlungen haben ergeben, dass die Beschuldigten oder andere Personen weder unrechtmäßig öffentliche Subventionen erhalten oder
verwendet noch gegen das Sozialversicherungsgesetz verstossen haben. Da
keine Straftaten festgestellt werden konnten, wurde diesbezüglich eine Einstellungsverfügung erlassen.
Eine weitere Einstellung wurde zu Gunsten einer Person verfügt, gegen die
der Verdacht bezüglich strafbarer Handlungen gegen die sexuelle Integrität
nicht erhärtet werden konnte.
Fortsetzung der Ermittlungen
Die Ermittlungen gegen einen, wegen Verdachts von strafbarer Handlungen
gegen die sexuelle Integrität, angezeigten Beschuldigten werden fortgeführt.
Die Staatsanwaltschaft prüft gegenwärtig sorgfältig die diesbezüglichen Ermittlungsergebnisse.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gilt für den verbleibenden Beschuldigten die
Unschuldsvermutung.
Quelle: Staatsanwaltschaft Wallis

