Kanton Aargau – 40 Hunde und 13 Pferde im Fricktal beschlagnahmt
Redaktion Polizeiticker Schweiz
Am 7. Oktober 2026 hat der Veterinärdienst auf einem Hof im Fricktal 53 Tiere beschlagnahmt. Die Halterin hatte sich trotz eines schweizweiten Tierhalteverbots nicht von ihren 13 Pferden und 40 Hunden getrennt. Ein Pferd musste später eingeschläfert werden.
Der Veterinärdienst des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) hat am 7. Oktober 2026 auf einem Hof im Fricktal 13 Pferde der Rasse Appaloosa sowie 40 Hunde der Rassen Australian Shepherd und Border Collie beschlagnahmt.
Wegen verschiedener und wiederholter Verstösse gegen das Tierschutzgesetz, etwa mangelhafter Haltung auf morastigen Auslaufböden, vernachlässigte Pflege, ungenügend eingestreuter Liegeflächen und zu dunkler oder zu kleiner Boxen sowie ungenügendes Futter, hatte der Veterinärdienst bereits am 24. Februar 2026 ein umfassendes Tierhalteverbot für die Tierhalterin verfügt.
Dieses umfasst ein Verbot von Haltung, Betreuung und Zucht von Tieren in der ganzen Schweiz. Weil die Tierhalterin die Tiere innert der angesetzten Frist bis am 15. Juli 2026 nicht abgegeben hat und sich unkooperativ verhielt, hat der Veterinärdienst die Tiere bei einem Einsatz am 7. Oktober 2026 abgeholt.
Dabei hat er insgesamt 53 Tiere beschlagnahmt. Erneut konnten Verstösse gegen die Tierschutzgesetzgebung festgestellt werden, unter anderem fehlende Einstreu und Liegematerial, fehlendes Trinkwasser für Hunde, mangelhafte Sozialisierung der Hunde und Mängel in der Pflege der Pferde. Der Veterinärdienst wird Strafanzeige erstatten. Aufgrund der unklaren Verhältnisse vor Ort haben die Kantonspolizei (insbesondere die Gruppe Umwelt und Tierdelikte) sowie die Regionalpolizei den Einsatz begleitet.
Beschlagnahmte Tiere sind in Pflege
Die beschlagnahmten Tiere werden tierärztlich versorgt und befinden sich in geeigneten Einrichtungen. Eine unabhängige Tierärztin kam zum Schluss, dass ein Pferd wegen seines schlechten Gesundheitszustands aufgrund alter Verletzungen euthanasiert werden musste.
Die anderen Tiere werden zu gegebener Zeit an endgültige Plätze vergeben. Der Veterinärdienst hat eine Tierschutzorganisation betreffend die Vermittlung der Tiere angefragt. Weil keine Zusammenarbeit mit der Organisation zustande kam, übernimmt der Veterinärdienst die Vermittlung der Plätze der Tiere selbst.

