Symbolbild (Bildquelle: TickerMedia )
Weil in den letzten Wochen an mehreren Schulen Virusmutationen aufgetreten sind, führt der Kanton Aargau neu auch für die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklassen eine generelle Maskenpflicht ein. Damit können Übertragungen reduziert, der Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrpersonen erhöht und Schulschliessungen vermindert werden.
Der Bildungsauftrag kann an der Volksschule am besten im
Präsenzunterricht erfüllt werden. Deshalb wird alles unternommen, um den Schulbetrieb so normal wie möglich stattfinden zu lassen und dabei dennoch alle Beteiligten so gut
wie möglich zu schützen. Um dieses Ziel zu erreichen, gilt
an den Schulen im Kanton Aargau ab dem 22. Februar 2021 neu
auch für alle Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Primarklassen auf dem gesamten Schulareal eine generelle
Maskenpflicht.
Schulen, die bereits ab dem
15. Februar 2021 aus den Sportferien zum Unterricht zurückkehren, können die Maskenpflicht ab dem ersten Schultag im neuen Semester umsetzen. Für die Beschaffung und
Finanzierung der Masken sind die Trägergemeinden zuständig.
Dynamik der Pandemie hat sich verändert
Im Zusammenhang mit den seit Ende Dezember 2020 auftretenden Virusmutationen wird eine erhöhte Übertragbarkeit des Coronavirus in allen Altersgruppen beobachtet. Bisher kam es an drei
Schulstandorten im Kanton Aargau zu Ausbruchssituationen
mit diesen neuen Virusmutationen, zwei davon an Primarschulen. Zur Verhinderung der Virusausbreitung müssen in diesen Fällen teilweise ganze Schulen geschlossen und
breitflächige Tests durchgeführt werden. Bei bestehender
Maskenpflicht liegt ein tieferes Ansteckungsrisiko vor. Es
kommt zu weniger engen Kontakten zwischen den Schülerinnen und Schülern sowie deren Lehrpersonen, weshalb
weniger Tests durchgeführt werden müssen sowie die Quarantänemassnahmen fokussierter möglich sind. Der Kanton
Aargau erhöht mit der Ausweitung der Maskenpflicht den
Schutzstatus an den Volksschulen analog zu anderen Kantonen (BE, BL, SO, ZH, GR).


