Appenzell-Innerrhoden

Kanton Appenzell I.Rh. – Totalrevision des Polizeigesetzes

Symbolbild
Symbolbild (Bildquelle: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden)

Mit der Totalrevision des Polizeigesetzes sollen rechtliche Grundlagen für die Kriminalitätsbekämpfung und den interkantonalen Datenaustausch geschaffen werden.

Das Polizeigesetz bildet die gesetzliche Grundlage für die Aufgaben, die Organisation und die Kompetenzen der Kantonspolizei sowie deren Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen und Polizeikorps anderer Kantone sowie dem Bund. Das bestehende Polizeigesetz bedarf einer umfassenden Überarbeitung.

Es soll an die Entwicklungen seit der Einführung am 29. April 2001 angepasst werden, sowohl in Bezug auf die Polizeiarbeit selbst als auch auf die interkantonale Zusammenarbeit, damit die Kantonspolizei ihre Aufgaben zukünftig wirkungsvoller erfüllen kann.

Mit einer Totalrevision des Polizeigesetzes und der dazugehörigen Erlasse (Polizeiverordnung und Standeskommissionsbeschluss über das Dienstreglement der Kantonspolizei) soll ein Bedrohungs- und Risikomanagement (BRM) analog anderer Kantone geschaffen werden.

Weiter sollen die rechtlichen Grundlagen für verschiedene heute übliche polizeiliche Massnahmen geschaffen und ergänzt werden, insbesondere in den Bereichen Wegweisung und Fernhaltung, Notsuche, Veranstaltungsverbot, Stalking, häusliche Gewalt sowie Vorermittlungen und verdeckte Fahndung.

Mit der Gesetzesrevision soll zudem die kantonale Rechtsgrundlage geschaffen werden, die die Kantonspolizei für den dringend notwendigen Datenaustausch über die Kantonsgrenzen hinweg benötigt.

Nur so können die Voraussetzungen für eine wirksame Kriminalitätsbekämpfung in der Polizeiarbeit verbessert werden.

Die Standeskommission hat das Vernehmlassungsverfahren zur Totalrevision des Polizeigeset-zes (PolG) eingeleitet. Weitere Unterlagen befinden sich online unter www.ai.ch/vernehmlassung. Die Vernehmlassungsfrist endet Ende Mai 2025.

Quelle der Polizeinachricht: Kantonspolizei Appenzell Innerrhoden