Kanton Bern – Bodycam in ordentlichen Betrieb überführt
(Symbolbild) (Bildquelle: Polizei)
Die Kantonspolizei Bern hat den seit August 2021 laufenden Pilotversuch mit Beweissicherungskameras unverändert in den ordentlichen Betrieb überführt. Mit den Beweissicherungskameras, die am Körper getragen werden, wird die Dokumentation von Straftaten unterstützt.
Rahmenbedingungen für den Einsatz von Beweissicherungskameras
Der gesetzliche Rahmen sieht vor, dass die Beweissicherungskameras dann eingeschaltet werden können, wenn eine Straftat unmittelbar bevorsteht oder bereits begangen worden ist. Das bedeutet, dass die Kameras nicht permanent und systematisch eingeschaltet sind, sondern nur dann, wenn die genannten Voraussetzungen gegeben sind. Präventive Einsätze, also namentlich solche zur Verhinderung von Straftaten, sind folglich nicht Teil des Anwendungsbereichs dieser am Körper getragenen Kameras.
Der oder die jeweilige Vorgesetzte bestimmt, welcher Mitarbeiter oder welche Mitarbeiterin das Bildmaterial der Beweissicherungskamera auswertet. Der Entscheid, ob allfälliges Bildmaterial in einem Verfahren verwendet wird, obliegt immer der zuständigen Staatsanwaltschaft.


