Nach umfangreichen Vorermittlungen in Zusammenarbeit mit der Bundespolizei fedpol, hat die Kantonspolizei Bern Anfang Mai 2019 im Rahmen einer gezielten Aktion vier Personen in Haft genommen.
Unter der Leitung der kantonalen Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben haben Ermittler der Kantonspolizei Bern in mehrmonatigen aufwändigen Ermittlungen die Hintergründe des besagten Drogenhandels aufgeklärt. Im Nachgang zu den Anhaltungen im Mai 2019 und weiteren Folgeaktionen wurden insgesamt 16 Personen identifiziert, angehalten und wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angezeigt. Davon wurden sieben Personen zwischenzeitlich in Untersuchungshaft genommen. Der 28-jährige Haupttäter befindet sich nach wie vor in Haft, während der 37-jährige Mittäter sich bereits im vorzeitigen Strafvollzug befindet. Die übrigen Beschuldigten befinden sich mittlerweile wieder auf freiem Fuss. Ihnen wird vorgeworfen, dass sie unter der Führung des Haupttäters in den gross angelegten Handel mit Crystal Meth eingebunden waren und dabei verschiedene Tätigkeiten und Rollen ausübten.
Den zwei hauptbeschuldigten Männern wird vorgeworfen, nebst den bereits anlässlich der gezielten Aktion von Anfang Mai 2019 sichergestellten drei Kilogramm Crystal Meth, zwischen 2017 und 2019 weitere mehr als zehn Kilogramm Crystal Meth in die Schweiz eingeführt und vertrieben zu haben. Die Betäubungsmittel haben einen Marktwert in Millionenhöhe.
Im Zuge der Ermittlungen wurden insgesamt rund ein Dutzend Hausdurchsuchungen durchgeführt, bei welchen über die bereits erwähnten drei Kilogramm Crystal Meth hinaus auch Kleinmengen verschiedener anderer harter Drogen, mehrere Schusswaffen mit entsprechender Munition, rund 20'000 Franken Bargeld sowie zwei illegale Spielautomaten sichergestellt werden konnten. Die Ermittlungen ergaben, dass der 28-jährige Haupttäter das Crystal Meth über das Darknet in Nordamerika bezog und zur Finanzierung mehrere Hunderttausend Franken Bargeld in Bitcoins wechselte. Die Pakete wurden folglich in den Kanton Solothurn geliefert und von dort aus weiter vertrieben. Ein weiterer Umschlagplatz befand sich im Berner Oberland, wo das Crystal Meth zwischengelagert wurde. Beliefert wurden damit insbesondere Personen im Kanton Bern, aber auch in den Kantonen Freiburg, Neuenburg, Solothurn und Waadt. Nebst Crystal Meth wurde auch im geringeren Umfang mit Thaipillen und Marihuana gehandelt.
Die Beschuldigten werden sich alle wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz vor der Justiz verantworten müssen. Zusätzlich wurden Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Geldspiele, rechtswidriger Aufenthalt nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz, Widerhandlungen gegen das Waffengesetz, sowie ein schwerer Fall von Geldwäscherei zur Anzeige gebracht. Weitere Ermittlungen in Bezug auf die Widerhandlungen gegen das Bundesgesetz über Geldspiele werden durch die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) getätigt.
Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben