Am kommenden Wochenende vom heute, 6. August auf Sonntag, 8. August 2021, beginnt der Pilotversuch der Kantonspolizei Bern mit am Körper getragenen Beweissicherungskameras. Insgesamt wurden 32 solcher Kameras beschafft und werden nun im Rahmen der sicherheitspolizeilichen Elemente im gesamten Kanton getragen. Mit den Kameras sollen Straftaten künftig noch besser dokumentiert und die Strafverfolgung effizienter gestaltet werden können.
Bildmaterial stellt für die Dokumentation von Straftaten ein Teilelement der Ermittlungen dar. So setzt die Kantonspolizei Bern im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen denn auch bereits seit Jahren Kameras zur Beweissicherung ein. Der Zweck der nun im Pilotversuch eingesetzten Kameras ist somit nicht neu, wohl aber das Tragen der Kameras am Körper, welches den Polizistinnen und Polizisten mehr Bewegungsfreiheit erlaubt.
Der gesetzliche Rahmen sieht vor, dass die Beweissicherungskameras dann eingeschaltet werden können, wenn eine Straftat unmittelbar bevorsteht oder bereits begangen worden ist. Dies bedeutet, dass die Kameras nicht permanent und systematisch eingeschaltet sind, sondern nur dann, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind. Präventive Einsätze oder Kundgebungen sind entsprechend nicht Teil des Anwendungsbereichs dieser am Körper getragenen Kameras. Vor dem Start des Pilotversuchs wurde der Datenschützer des Kantons Bern konsultiert.
Die Kantonspolizei Bern geht ergebnisoffen in den Versuch. Um möglichst viele Erkenntnisse zu gewinnen, werden die Einsätze der Kameras ausgewertet.